Was wird gefördert: In erster Linie Fahrzeuge mit batterie- oder Brennstoffzellenantrieb, Oberleitungsbusse sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
Antragsfrist: 31. Oktober 2023
Förderantrag stellen: Hier geht es zur Antragstellung
Am 01. September 2023 ist die neu überarbeitete Richtlinie Busförderung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg in Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt damit die Beschaffung von ÖPNV-Linien- und Bürgerbussen. Ziel der Förderung ist es, den Anteil von Bussen mit Antrieben aus erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der besonderen Struktur des Busverkehrs im Ländlichen Raumes zu erhöhen. Die Förderung dient insbesondere zur Umstellung auf eine emissionsfreie Mobilität und zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals, insbesondere zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor durch den Einsatz von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen.
Förderanträge können Sie bis zum 31. Oktober 2023 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) stellen. Das Land fördert in erster Linie Fahrzeuge mit batterie- oder Brennstoffzellenantrieb, Oberleitungsbusse sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Nachrangig zudem Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten, sofern sie zur Erweiterung des ÖPNV-Angebots dienen oder mit Verbesserung der Abgasnorm ersatzbeschafft werden.
Die L‑Bank verschickt voraussichtlich ab März 2024 auf Basis der Programmfeststellung den Bewilligungsbescheid an die Unternehmen.