Seminar -
Zweites Fachseminar: StVO-Novelle 2024
Der Pkw-Bürgerfahrdienst ist die einfachste Form eines bürgerschaftlichen Verkehrsangebots: Die Aktiven führen die Fahrten mit ihren privaten Pkw durch. Bestellung und weitere Absprachen können über einen zentralen Ansprechpartner oder direkt bei den Fahrerinnen und Fahrern erfolgen. Meist wird nur ein Fahrgast pro Einsatz befördert. Da keine speziellen Fahrzeuge beschafft werden müssen, entfällt ein wesentlicher Kostenfaktor; umgekehrt erfordert dieses Konzept von den Aktiven größeres Engagement.
Ein Pkw-Bürgerfahrdienst dient der Nachbarschaftshilfe für Bedürftige, vermittelt durch einen Verein oder einer Gruppe von Bürgern.
Der Pkw-Bürgerfahrdienst ist wie der Soziale Bürgerfahrdienst ein spezielles Angebot für bestimmte Personengruppen. Im Unterschied zum Sozialen Bürgerfahrdienst werden für den Fahrbetrieb keine eigenen Fahrzeuge des Trägers verwendet, sondern Pkw des ehrenamtlichen Fahrpersonals. Damit entfällt ein wesentlicher Kostenfaktor; umgekehrt erfordert dieses Konzept von den Aktiven größeres Engagement.
Durch das Mitfahren im Privat-Pkw erhält dieser Dienst eine stärker persönliche Ausrichtung, während Bürgerbus und Bürgerrufauto mehr als öffentliche, institutionalisierte Angebote angesehen werden können. Die Motivation der Aktiven liegt stärker im sozial-karitativen Bereich und der Nachbarschaftshilfe.
Das Angebot wird durch eine Gruppe bzw. Initiative (nicht zwingend einen eingetragenen Verein) organisiert und (i.d.R. lokal) öffentlich bekanntgemacht. Diese Merkmale unterscheiden es vom rein individuellen, privat selbstorganisierten Mitnehmen anderer Personen im eigenen Pkw. Es können bestimmte Einsatzzeiten vorgesehen werden, aber auch völlig freie Absprachen sind möglich.
Die Fahrer erhalten eine Betriebskostenerstattung, Spenden an die Organisation sind natürlich ebenso möglich. Rechtlich handelt es sich auch hier um eine Beförderung außerhalb des PBefG.
Die Benutzung privater Pkw eröffnet theoretisch die Möglichkeit, verschiedene Fahrzeugtypen einzusetzen und damit auf unterschiedliche Anforderungen zu reagieren. In der Praxis ist man aber jeweils an einen beschränkten Pool gebunden, der aus üblichen Pkw besteht.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 37 Pkw-Fahrdienste (Stand April 2022). Sie finden sich im gesamten Land, Schwerpunkte liegen derzeit jedoch im Neckar-Odenwald-Kreis sowie in Ostwürttemberg. Hier wurde unter anderem im Rahmen des Forschungsprojekts Komobil2035 (gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung) Fahrdienste im Raum Ostwürttemberg untersucht und begleitet, die auf freiwilligem Engagement beruhen. Hierzu wurden einige interessante Zahlen ermittelt, darunter auch, welche Personen die Fahrdienste primär nutzen und zu welchem Zweck.
Auch Pkw-Bürgerfahrdienste können eine Art Verwaltungspauschale erhalten. Die Beratungs- und Vermittlungsagentur „Pflege engagiert“ unterstützt den Auf- und Ausbau von sozialen Bürgerfahrdiensten in der Pflege.
Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Auch die Förderangebote der Allianz für Beteiligung sind für alle Arten von Gemeinschaftsverkehren nutzbar - etwa die sogenannten Beteiligungstaler und das Landesprogramm „Quartiersimpulse“.
Das Angebot des Kompetenznetz bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt bestehende Initiativen und Interessierte rund um das Thema Bürgerrufautos und andere Formen des Gemeinschaftsverkehrs.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich unter an das Kompetenznetz wenden.
Das Angebot wird durch eine Gruppe bzw. Initiative (nicht zwingend einen eingetragenen Verein) organisiert und (i.d.R. lokal) öffentlich bekanntgemacht. Diese Merkmale unterscheiden es vom rein individuellen, privat selbstorganisierten Mitnehmen anderer Personen im eigenen Pkw. Es können bestimmte Einsatzzeiten vorgesehen werden, aber auch völlig freie Absprachen sind möglich. Die Angebote sind meist so gestaltet, dass es sich rechtlich um eine Beförderung außerhalb des PBefG handelt.
Die Benutzung privater Pkw eröffnet theoretisch die Möglichkeit, verschiedene Fahrzeugtypen einzusetzen und damit auf unterschiedliche Anforderungen zu reagieren. In der Praxis ist man aber jeweils an einen beschränkten Pool gebunden, der aus üblichen Pkw besteht.
Durch das Mitfahren im Privat-Pkw erhält dieser Dienst eine stärker persönliche Ausrichtung. Die Angebote haben daher einen stärker sozial-karitativen Fokus. Oft kommen die Initiatoren aus der Nachbarschaftshilfe und bieten noch weitere Leistungen an, etwa Hilfen im Haushalt.
Weitere Informationen zum Thema Fahrdienste finden sich auch beim Mobilikon.
Der Pkw-Bürgerfahrdienst in Freiamt wurde Ende 2022 als Ergebnis einer Bürgerumfrage eingerichtet, um in der weitläufigen Gemeinde im Kreis Emmendingen ein einfaches Angebot für diejenigen bereitzustellen, die die Haltestellen des ÖPNV nicht erreichen können.
Unter dem Motto „Grünkraut nimmt mit“ startete im Mai 2019 ein sozialer Fahrdienst. Mitfahren dürfen alle Personen, die in der Mobilität eingeschränkt sind und daher den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können oder nicht mehr selbst Auto fahren können. Die Mitnahme von Rollatoren ist möglich, die Mitnahme von Rollstühlen muss im Einzelfall geklärt werden.
In Neresheim fahren die Ehrenamtlichen mit ihren eigenen Pkws. Der Mobile Fahrdienst wurde 2017 unter dem Dach der Caritas gegründet.