Finanzierung -
Landesförderung für E-Bürgerbusse neu geregelt
Der Pkw-Bürgerfahrdienst ist wie der Soziale Bürgerfahrdienst ein spezielles Angebot für bestimmte Personengruppen. Im Unterschied zum Sozialen Bürgerfahrdienst werden für den Fahrbetrieb keine eigenen Fahrzeuge des Trägers verwendet, sondern Pkw des ehrenamtlichen Fahrpersonals. Damit entfällt ein wesentlicher Kostenfaktor; umgekehrt erfordert dieses Konzept von den Aktiven größeres Engagement.
Durch das Mitfahren im Privat-Pkw erhält dieser Dienst eine stärker persönliche Ausrichtung, während Bürgerbus und Bürgerrufauto mehr als öffentliche, institutionalisierte Angebote angesehen werden können. Die Motivation der Aktiven liegt stärker im sozial-karitativen Bereich und der Nachbarschaftshilfe.
Das Angebot wird durch eine Gruppe bzw. Initiative (nicht zwingend einen eingetragenen Verein) organisiert und (i.d.R. lokal) öffentlich bekanntgemacht. Diese Merkmale unterscheiden es vom rein individuellen, privat selbstorganisierten Mitnehmen anderer Personen im eigenen Pkw. Es können bestimmte Einsatzzeiten vorgesehen werden, aber auch völlig freie Absprachen sind möglich.
Die Fahrer erhalten eine Betriebskostenerstattung, Spenden an die Organisation sind natürlich ebenso möglich. Rechtlich handelt es sich auch hier um eine Beförderung außerhalb des PBefG.
Die Benutzung privater Pkw eröffnet theoretisch die Möglichkeit, verschiedene Fahrzeugtypen einzusetzen und damit auf unterschiedliche Anforderungen zu reagieren. In der Praxis ist man aber jeweils an einen beschränkten Pool gebunden, der aus üblichen Pkw besteht.