Mit einem neuen Förderaufruf von bis zu 14 Millionen Euro möchte das Bundesministerium für Verkehr autonomes Fahren im öffentlichen Personennahverkehr weiter voranbringen. Auch im Bereich des Güterkraftverkehrs soll die Förderung greifen. Ziel der Förderung ist es, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und die Vorteile für Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu nutzen. Ein besonderer Fokus bei der Auswahl von Projekten liegt auf der Entwicklung oder der Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren.
„Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken. Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen. Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken“, sagt Bundesverkehrsminister Steffen Bilger.
Durch die Förderung unterstützt der Bund ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages der 21. Legislaturperiode: autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung zu überführen. Zudem folgt der Förderaufruf den Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens und stärkt die praktische Umsetzung von innovativen Mobilitäts- und Logistiklösungen unter realen Einsatzbedingungen.
Die Förderung gilt unter anderem für die Beschaffung von Fahrzeugen mit autonomem Fahrsystem sowie von Fahrzeugen, bei denen autonome Fahrfunktionen durch Hersteller oder Drittanbieter installiert wurden. Auch Leasingmodelle mit integriertem autonomem Fahrsystem und die Umrüstung bestehender Fahrzeuge können gefördert werden. Auch Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz können die Förderung erhalten.
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger und kommunale sowie private Verkehrsunternehmen und Betriebe, die in den Tätigkeitsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes fallen und ihren Sitz in Deutschland haben, können die Mittel beantragen. Die Anträge können zwischen dem 01. September und dem 15. Oktober 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderaufruf und zum Antragsverfahren gibt es außerdem auf der Website der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
