Fachaustausch -
mPACT Fachaustausch: KI in der Mobilitätsforschung
Zukünftig sollen Landkreise und Städte in Baden-Württemberg eine Abgabe zur Verbesserung der kommunalen ÖPNV-Systeme einführen dürfen. Möglich machen soll das ein neues Gesetz – das sogenannte Landesmobilitätsgesetz. Die Abgabe soll den Personen, die sie zahlen, direkt zugutekommen. Und zwar indem sie ein ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe erhalten, das sie beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten einlösen können. Somit dient die Abgabe Kommunen nicht nur als Instrument, um einen besseren ÖPNV zu finanzieren, sondern auch als Anreiz für die Menschen, das Auto häufiger stehen zu lassen und stattdessen auf Bus und Bahn umzusteigen. Auch das Deutschlandticket soll mit dem ÖPNV-Guthaben verrechnet werden können.
Bei der Einführung der Abgabe kann sich eine Kommune zwischen zwei Varianten des Mobilitätpasses entscheiden:
Faire Regeln sind dabei wichtig: Einen Einwohner:innen- oder Kfz-Halter:innenbeitrag zahlen nur Erwachsene. Beim Kfz-Halter:innenbeitrag kommen Unternehmen und Einrichtungen hinzu. Außerdem können bestimmte Gruppen befreit werden wie etwa Sozialleistungsempfänger:innen, Personen in Ausbildung oder Senior:innen. Auch für bestimmte Fahrzeuge sind Ausnahmen möglich.
Den Mobilitätspasse haben das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und 21 Modellkommunen gemeinsam in einem Pilotprojekt untersucht. Dabei wurden wesentliche rechtliche Eckpunkte und konzeptionelle Details diskutiert und die Erlöspotenziale des Mobilitätspasses modellhaft berechnet. Die Ergebnisse des Modellprojekts stehen auf der Website des Verkehrsministeriums zur Verfügung.
Zur Klärung weiterführender Detailfragen arbeitete das Verkehrsministerium anschließend mit den drei Vorreiterkommunen Stadt Freiburg, Stadt Karlsruhe sowie Ortenaukreis weiter.
Mit der Zusammenarbeit der jeweiligen Kommunen erfolgte keine Vorfestlegung zur Einführung des Mobilitätspasses.
Aktuell wird auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Modell- und Vorreiterkommunen an der Erstellung von Umsetzungshinweisen für alle interessierten Kommunen gearbeitet. Die Umsetzungshinweise werden auf der Website des Verkehrsministeriums veröffentlicht.
Ergebnisdokumentation zum Modellprojekt Mobilitätspass
Anhang: Ergebnisdokumentation der Berechnungen zum Mobilitätspass