Foto: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Mobilitätspass

Neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV

Der Mobilitätspass bietet Kommunen eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Verbesserungen im ÖPNV und setzt Anreize für den Umstieg auf Bus und Bahn.

Zukünftig sollen Landkreise und Städte in Baden-Württemberg eine Abgabe zur Verbesserung der kommunalen ÖPNV-Systeme einführen dürfen. Möglich machen soll das ein neues Gesetz – das sogenannte Landesmobilitätsgesetz. Die Abgabe soll den Personen, die sie zahlen, direkt zugutekommen. Und zwar indem sie ein ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe erhalten, das sie beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten einlösen können. Somit dient die Abgabe Kommunen nicht nur als Instrument, um einen besseren ÖPNV zu finanzieren, sondern auch als Anreiz für die Menschen, das Auto häufiger stehen zu lassen und stattdessen auf Bus und Bahn umzusteigen. Auch das Deutschlandticket soll mit dem ÖPNV-Guthaben verrechnet werden können. 

Bei der Einführung der Abgabe kann sich eine Kommune zwischen zwei Varianten des Mobilitätpasses entscheiden: 

  • einem Einwohner:innenbeitrag
  • einem Kfz-Halter:innenbeitrag 

Faire Regeln sind dabei wichtig: Einen Einwohner:innen- oder Kfz-Halter:innenbeitrag zahlen nur Erwachsene. Beim Kfz-Halter:innenbeitrag kommen Unternehmen und Einrichtungen hinzu. Außerdem können bestimmte Gruppen befreit werden wie etwa Sozialleistungsempfänger:innen, Personen in Ausbildung oder Senior:innen. Auch für bestimmte Fahrzeuge sind Ausnahmen möglich. 

So unterstützen Land und kommunale Landesverbände die Modellregionen

Den Mobilitätspasse haben das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und 21 Modellkommunen gemeinsam in einem Pilotprojekt untersucht. Dabei wurden wesentliche rechtliche Eckpunkte und konzeptionelle Details diskutiert und die Erlöspotenziale des Mobilitätspasses modellhaft berechnet. Die Ergebnisse des Modellprojekts stehen auf der Website des Verkehrsministeriums zur Verfügung. 

Zur Klärung weiterführender Detailfragen arbeitete das Verkehrsministerium anschließend mit den drei Vorreiterkommunen Stadt Freiburg, Stadt Karlsruhe sowie Ortenaukreis weiter. 

Mit der Zusammenarbeit der jeweiligen Kommunen erfolgte keine Vorfestlegung zur Einführung des Mobilitätspasses. 

So geht es weiter

Aktuell wird auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Modell- und Vorreiterkommunen an der Erstellung von Umsetzungshinweisen für alle interessierten Kommunen gearbeitet. Die Umsetzungshinweise werden auf der Website des Verkehrsministeriums veröffentlicht.

Weitere Informationen

Ergebnisdokumentation zum Modellprojekt Mobilitätspass

Anhang: Ergebnisdokumentation der Berechnungen zum Mobilitätspass

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