Grafik in Form eines Kreislaufs zur Funktionsweise des Mobilitätspasses, anhand des Beispiels des Einwohnerbeitrags. Das Kernelement: Einwohner bezahlen an die Kommune einen ÖPNV-Beitrag, um den ÖPNV in der Kommune auszubauen. Im Gegenzug erhalten die Einwohner ein ÖPNV-Guthaben.
Foto: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Mobilitätspass

Neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV

Der Mobilitätspass bietet Kommunen eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Verbesserungen im ÖPNV und setzt Anreize für den Umstieg auf Bus und Bahn.

Mit dem Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes im März 2025 wurde bundesweit erstmalig die rechtliche Grundlage für die Einführung eines Mobilitätspasses geschaffen. Seither haben Stadt- und Landkreise sowie Große Kreisstädte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu generieren und gleichzeitig Anreize zu setzen, vermehrt auf den ÖPNV umzusteigen. 

Der Mobilitätspass ist ein neues ÖPNV-Finanzierungsinstrument in Form einer Abgabe, die den abgabepflichtigen Personen direkt zugutekommt. Denn sie sie erhalten ein ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe der gezahlten Abgabe, das sie beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten einlösen können. Auch das Deutschlandticket kann mit dem ÖPNV-Guthaben verrechnet werden.    

Bei der Einführung der Abgabe kann sich eine Kommune zwischen zwei Varianten des Mobilitätpasses entscheiden: 

  • einem Einwohner:innenbeitrag
  • einem Kfz-Halter:innenbeitrag 

Faire Regeln sind dabei wichtig: Einen Einwohner:innen- oder Kfz-Halter:innenbeitrag zahlen nur Erwachsene. Beim Kfz-Halter:innenbeitrag kommen Unternehmen und Einrichtungen hinzu. Außerdem kann eine Kommune bestimmte Gruppen befreien wie etwa Sozialleistungsempfänger:innen, Personen in Ausbildung oder Senior:innen. Auch für bestimmte Fahrzeuge sind Ausnahmen möglich. 

Was bisher geschah

Den Mobilitätspass haben das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, die kommunalen Landesverbände und 21 Kommunen gemeinsam in einem Modellprojekt untersucht. Dabei wurden wesentliche rechtliche Eckpunkte und konzeptionelle Details diskutiert und die Erlöspotenziale des Mobilitätspasses modellhaft berechnet. Die Ergebnisse des Modellprojekts stehen auf der Website des Verkehrsministeriums zur Verfügung. 

Zur Klärung weiterführender Detailfragen arbeitete das Verkehrsministerium anschließend mit den drei Vorreiterkommunen Stadt Freiburg, Stadt Karlsruhe sowie Ortenaukreis weiter. Mit der Zusammenarbeit der jeweiligen Kommunen erfolgte keine Vorfestlegung zur Einführung des Mobilitätspasses. 

So geht es weiter

Um interessierte Kommunen bei ihren Abwägungen zur Einführung und Umsetzung eines Mobilitätspasses zu begleiten, bietet das Verkehrsministerium folgendes Unterstützungspaket:

  1. Anschubförderung Mobilitätspass

    Kommunen, die zeitnah den Mobilitätspass einführen möchten und somit Grundlagenarbeit für nachfolgende Kommunen leisten, können eine Bezuschussung der Kosten von vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung des Mobilitätspasses erhalten. Förderanträge werden bis zum 16.11.2025 per E-Mail entgegengenommen. Die Förderunterlagen sind online abrufbar unter: Anschubförderung Mobilitätspass: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
     

  2. Umsetzungshinweise

    Die rechtliche und inhaltliche Konzeption des Mobilitätspasses wurde in dem gemeinsamen Projekt mit 21 Modellkommunen und anschließend nochmal konkreter mit drei Vorreiterkommunen gemeinsam entwickelt. Die vielfältigen Erkenntnisse und Ergebnisse aus diesen Prozessen hinsichtlich einer möglichst pragmatischen Umsetzung des Mobilitätspasses sind in den Umsetzungshinweisen zum Mobilitätspass festgehalten. Sie beleuchten wesentliche rechtliche und verfahrenstechnische Kernelemente, die bei der Umsetzung eines Mobilitätspasses von Relevanz sind, und zeigen Wege auf, wie eine Umsetzung aussehen kann. Die Umsetzungshinweise sind online zu finden unter: Mobilitätspass für den ÖPNV: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (siehe Downloadbereich)
     

  3. Arbeitshilfe Kommunikation

    Bei dem Mobilitätspass als neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV handelt es sich um ein neues Abgabeninstrument. Daher ist es für die Akzeptanz und letztlich für den Erfolg für einen besseren ÖPNV vor Ort wichtig, dass die Einführung von Beginn an kommunikativ gut begleitet wird. Die Arbeitshilfe kann online abgerufen werden unter: Mobilitätspass für den ÖPNV: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (siehe Downloadbereich)
     

  4. Berechnungstool zur groben Abschätzung von möglichen Erlöspotenzialen

    Bei der Frage, ob ein Mobilitätspass eingeführt werden soll, spielen die bei den Kommunen netto verbleibenden potenziellen Einnahmen für den Ausbau des ÖPNV eine entscheidende Rolle. Aus den detaillierten Berechnungen mit den 21 Modellkommunen im Jahr 2023 wurde deshalb im Auftrag des Verkehrsministeriums ein vereinfachtes Berechnungstool entwickelt. In dem Tool können verschiedene relevante Parameter zur Abschätzung des Netto-Erlöspotenzials variiert werden, womit sich eine erste grobe Erlöseinschätzung vornehmen lässt. Kommunen können das Tool per E-Mail anfordern: mobilitaetspass@vm.bwl.de
     

  5. Erklärfilm

    Der Dreiminüter präsentiert auf verständliche und anschauliche Weise die Sachverhalte des Mobilitätspasses. Er kann dazu genutzt werden, den Mobilitätspass in kurzer Zeit beispielsweise in Gremiensitzungen, bei Bürger:innenveranstaltungen oder bei anderen Stakeholdern vorzustellen. Er ist online zu finden unter: https://youtu.be/a5xiIwhDqEs

Weitere Informationen

Mobilitätspass für den ÖPNV: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ergebnisdokumentation zum Modellprojekt Mobilitätspass

Anhang: Ergebnisdokumentation der Berechnungen zum Mobilitätspass

Dokument: Mobilitätspass - Arbeitshilfe Kommunikation

Erklärfilm zum Mobilitätspass

Grafiken: Funktion Mobilitätspass und seine Varianten 

 

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