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Wissenswoche "Mobilität im Daterausch"
Zukünftig sollen Landkreise und Städte in Baden-Württemberg eine Abgabe zur Verbesserung der kommunalen ÖPNV-Systeme einführen dürfen. Diese rechtliche Befugnis erhalten sie mit Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes. Die Abgabe soll den Personengruppen, die sie zahlen, direkt zugutekommen. Und zwar indem sie ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe erhalten, das sie beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten einlösen können. Somit dient die Abgabe Kommunen nicht nur als Instrument, um einen besseren ÖPNV zu finanzieren, sondern auch als Anreiz für die Menschen, das Auto häufiger stehen zu lassen und stattdessen auf Bus und Bahn umzusteigen. Auch das Deutschlandticket soll mit dem ÖPNV-Guthaben verrechnet werden können.
Bei der Einführung der Abgabe kann sich eine Kommune zwischen vier Varianten des Mobilitätpasses entscheiden:
Dabei dürfen die Abgabenpflichtigen nur durch maximal eine Abgabe belastet werden. Zudem sind bei Einführung des Mobilitätspasses bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Studierende oder Auszubildende, von der Abgabe zu befreien. Eine Kommune kann auch weitere Ausnahmen und Sonderregelungen vornehmen, z. B. eine soziale Staffelung der Abgabenhöhe oder die Abgabenbefreiung für Empfänger:innen von Sozialleistungen.
Die vier Varianten des Mobilitätspasses haben das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände gemeinsam in einem Pilotprojekt erprobt. Die 21 kommunalen Modellregionen und kooperierenden Verkehrsverbünde erhielten dabei folgende Unterstützung:
Mit der Teilnahme am Modellprojekt erfolgte keine Vorfestlegung zur Einführung des Mobilitätspasses.
Die Modellrechnungen wurden im Frühjahr 2023 abgeschlossen und die rechtliche Grundlage als integraler Bestandsteil des Landesmobilitätsgesetzes in die offizielle gesetzgebende Anhörung gegeben. Zudem arbeitet das Verkehrsministerium mit drei Vorreiterkommunen aus Baden-Württemberg weiter. Diese bekommen Unterstützung und professionelle Beratung zu konzeptionellen Fragestellungen für die Vorbereitung der Umsetzung des Mobilitätspasses (ohne Vorfestlegung auf eine Einführung). Sobald sich die finalen Ergebnisse des Gesetzgebungsprozesses abzeichnen, ist zudem die Erarbeitung eines Umsetzungsleitfadens für alle interessierten Kommunen geplant.