Um die im Koalitionsvertrag definierten Ziele der Mobilitätsgarantie zu erreichen, können auch Taxis- und Mietwagen eine wichtige Rolle spielen. Ergänzend zur Schiene und zum Bus können sie Fahrgäste bei Bedarf bspw. zur nächsten Haltestelle bringen und dabei im gesamten Straßennetz eingesetzt werden.
Taxen als fester Bestandteil zur Ergänzung des ÖPNV
Das Taxi bietet eine weltweit bekannte Form der Personenbeförderung an. Diese Beförderung bezieht sich zwar in der Regel auf eine Individualbeförderung, wird jedoch dann Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs, wenn er diesen ergänzen, ersetzen oder verdichten soll. Gleiches gilt auch beim Verkehr mit Mietwagen. Gerade in ländlichen Regionen sind Taxen zu Schwachlastzeiten oftmals das einzig verfügbare öffentliche Verkehrsangebot. Als Teil des ÖPNV haben Taxen festgeschriebene Pflichten:
- Taxiunternehmen unterliegen der Tarifpflicht. Nach den gestzlichen Bestimmungen sind die unteren Verwaltungsbehörden für die Festsetzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxiverkehr in ihrem jeweiligen Bediengebiet zuständig. Damit erhält der Fahrgast eine gewissene Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die Preisgestaltung.
- Taxiunternehmen unterliegen einer Beförderungspflicht. Das heisst, dass ein Taxiunternehmer keinen Fahrgast einfach so abweisen kann, selbst wenn er bspw. nicht besonders rentabel erscheint. In bestimmten Fällen darf ein Taxifahrer die Mitnahme von Fahrgästen jedoch ablehnen, etwa wenn ein Fahrgast sehr betrunken ist oder die Fahrt nicht bezahlen kann.
- Taxiunternehmen unterliegen auch einer Betriebspflicht. Sie müssen ihr Angebot regelmäßig zur Verfügung stellen. Oftmals wird dies durch behördlich festgelegte Dienstpläne und Bereitstellungszeiten konkretisiert.
Daneben gibt es auch weitere Verpflichtungen an das Fahrzeug sowie die Fahrerinnen und Fahrer, um stets hohe Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Taxen als wichtige Ressource mit Entwicklungsmöglichkeiten
Insbesondere die örtlichen Taxi- und Tarifordnungen begrenzen eine vielfältige Produktausgestaltung von Taxis und Mietwagen. Das PBefG bietet jedoch die Möglichkeit, über sogenannte Sondervereinbarungen für bestimmte Marktsegmente bzw. Kundenkreise vom allgemeinen Taxitarif abzuweichen. Dies wird bspw. häufig von den Krankenkassen genutzt, um Rabatte für Krankenfahrten zu vereinbaren. Das Prinzip lässt sich aber auch in anderen Bereichen anwenden. Gemeinsam haben all diese Ansätze, die hohen Taxitarife aus Fahrgastsicht deutlich zu senken. Dadurch wird faktisch ein neues Angebot im Preisniveau zwischen ÖPNV und Taxi sowie Mietwagen etabliert.
Um ein attraktives Angebot von frühmorgens bis spät abends sicherzustellen, sollen – gerade in dünnbesiedelten Gebieten – verstärkt bedarfsorientierte Mobilitätsformen eingesetzt werden. Dabei können Taxis und Mietwagen Teil des ÖPNV werden.
Vielerorts fahren bereits Anruflinientaxis oder Anrufsammeltaxis. Auch der Schienenersatzverkehr oder Anschlussfahrten von der Bushaltestelle weg können mit dem Taxi erfolgen. Derzeit stellt der Erlös noch ein Randgeschäft dar. Selten liegt der Anteil solcher Verkehre über 3 Prozent.
Teilweise ermöglichen Aufgabenträger bereits die Förderung von flexiblen Angeboten durch eigene kommunale Richtlinien. Dort spielen Taxis eine wichtige Rolle.
Das PBefG erlaubt außerdem, Plätze in Taxen einzeln zu vergeben bzw. den Taxitarif aufzuteilen. Dies kann etwa über spezielle Taxi-Apps geschehen, bei denen die Option des Zusteigens weiterer Fahrgäste aktiviert werden kann. Dieses Konzept hat bisher allerdings noch keine große praktische Bedeutung erlangt.
Als Variante dieses Modells können Kommunen Sondertarife für bestimmte Gruppen und/oder Fahrzwecke vereinbaren. Der Einnahmeausfall der Unternehmen wird auch hier durch die kommunalen „Besteller“ getragen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige kommunale (Sozial-)Leistung, so dass erhebliche Freiheiten in der Festlegung der Bedingungen bestehen. Ein typischer Anwendungsfall sind hier Sonderangebote für Senioren.
Folgende Maßnahmen können beispielsweise als Sondertarife für bestimmte Gruppen/Fahrtzwecke angeboten werden:
Hier wird der reguläre Taxitarif für die Fahrgäste um 50 % ermäßigt, indem die Hälfte des Fahrpreises aus öffentlichen oder Sponsorenmitteln übernommen wird. Typische Anwendungsfälle sind auch hier Seniorinnen und Senioren (aus sozialpolitischen Gründen) und Jugendliche (als Verkehrssicherheitsmaßnahme). Dabei ist der Sondertarif i.d.R. auch zeitlich und räumlich begrenzt.
Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Taxi und Mietwagen?
Gemeinsam ist Taxis und Mietwagen ihre Flexibilität aufgrund ihres unbegrenzten räumlichen und zeitlichen Einsatzes. Damit können sie ergänzende Funktionen im ÖPNV besser abdecken als dies liniengebundene Angebote tun.
Während die beiden Verkehrsformen teilweise unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen und Genehmigungsvoraussetzungen unterliegen, gibt es in funktionaler Hinsicht und mit Blick auf die Verkehrsmärkte einige Überschneidungen. Gemeinsam ist Taxis und Mietwagen im Grundsatz ihre Flexibilität aufgrund ihres unbegrenzten räumlichen und zeitlichen Einsatzes. Damit können sie ergänzende Funktionen im ÖPNV besser abdecken als dies liniengebundene Angebote tun.
Detaillierte Informationen zur Genehmigung des Verkehrs mit Taxen und Mietwagen, insbesondere den rechtlichen Voraussetzungen, zuständigen Stellen und Kosten, können bei dem Serviceportal Baden-Württemberg abgerufen werden:
- Taxigenehmigung beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
- Mietwagengenehmigung beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
Zahlen und Fakten aus Baden-Württemberg
Das Angebot an Taxen und Mietwagen ist in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg kontinuierlich angewachsen. Während in 1992 noch 7.547 Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen (3.364 Mietwagen / 4.183 Taxis inkl. Mischkonzession) ausgegeben waren, waren es 2020 bereits 10.506 (5.488 Mietwagen / 5.018 Taxis inkl. Mischkonzession). Vor allem bei der Mietwagenflotte lässt sich seit der Jahrtausendwende ein deutliches Wachstum von rund 70 Prozent verzeichnen. Dabei setzen immer mehr Taxibetriebe zusätzlich auf den Mietwagen. Trotz Einführung der Mischkonzessionen stieg die Zahl der Taxigenehmigungen seit 2000 im Vergleich mit rd. 21 Prozent wesentlich moderater an. Die Anzahl der Betriebe ist dabei kaum größer geworden. Lediglich die Fahrzeugflotte verzeichnet hier eine deutliche Marktverschiebung. Gerade in ländlichen Räumen sind die Betriebe gewachsen.
Bei der Taxidichte (Anzahl der Taxis je 1.000 Einwohner) liegt Baden-Württemberg mit 0,50 Taxis je 1.000 Einwohner derzeit unter dem Bundesdurchschnitt von 0,68. Bei der Mietwagendichte (Anzahl Mietwagen je 1.000 Einwohner) rangiert Baden-Württemberg (0,46) derzeit etwa auf Höhe des Bundesdurchschnitts (0,48). Bricht man die Zahlen der Taxi- und Mietwagendichte auf die einzelnen Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg herunter, fallen besonders der Alb-Donau-Kreis (0,17), Biberach (0,21), Tuttlingen (0,16) und Schwäbisch-Hall (0,21) mit einer geringen Dichte auf. Im Vergleich dazu weisen Stuttgart (1,07), Heidelberg (1,00) und Baden-Baden (1,86) die höchsten Werte auf. Die höchste Mietwagendichte gibt es im Main-Tauber-Kreis (0,84), in Heidenheim (0,89) und in Freudenstadt (1,38). Wohingegen Stuttgart mit einem Wert von 0,16 am Ende rangiert. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da gerade in Städten nach wie vor das Taxi mit seinen Ad-hoc Bestellungen dominiert und weniger auf vorbestellte Fahrten gesetzt wird. Ländliche und kleinstädtische Taxi- und Mietwagenunternehmen (TMU) leben dagegen überwiegend von „festen Touren“.
Wie die Zahlen sich seit Corona entwickelt haben, bleibt noch abzuwarten. Die Werte hier beruhen in der Regel alle auf Zahlen vor der Pandemie. Quasi über Nacht ist dem Gewerbe die wirtschaftliche Basis weggebrochen. TMU in Großstädten waren davon besonders hart betroffen. Unternehmen, die sich mehr auf Kranken- bzw. Patientenfahrten fokussierten, hatten hierbei bessere Bedingungen. Gerade weil diese geplanten Fahrten auch während der Pandemie weiterhin stattfanden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Branche nach der Pandemie entwickelt.
Was macht das Land?
Erprobung von TMU als Betreiber von On-Demand Verkehren in Pilotprojekten
Bereits heute weiß das Land Baden-Württemberg um die Bedeutung der TMU-Branche. So sind Taxis bereits jetzt ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätsgarantie. Denn der ambitionierte Ausbau eines verlässlichen Angebots lässt sich nur mit nachfragesteuerten und neuen Mobilitätsformen bewältigen. Teil dieser Lösung können auch Taxis und Mietwagen sein. Auch im Rahmen der Fördervorhaben ÖPNV-Innovationsoffensive erproben die Pilotprojekte teilweise die Integration von TMU als Teil ihrer regionalen On-Demand Angebote.
Fit für die Zukunft: Moderne Fahrzeugflotten
Die Elektrifizierung des Taxiverkehrs ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Taxen und Mietwagen werden deutlich intensiver genutzt als private Pkw, so dass ökologische Verbesserungen hier besonders wirksam sind und zudem Vorbildcharakter haben können. Bei der Antriebswende von Taxen ist herausfordernd, dass neben den erhöhten Anschaffungskosten der Fahrzeuge auch genügend Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen muss. Aus diesem Grund fördert das Ministerium für Verkehr exklusive Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis. Das Ministerium für Verkehr prüft darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Antriebswende von Taxen.
Wo will das Land hin?
Aus Sicht des ÖPNV ist das Taxi- und Mietwagengewerbe eine wichtige Ressource. Eine gute Zusammenarbeit ist jedoch angesichts der Randbedingungen nicht immer einfach. Dazu gehört auch, dass gerade in ländlichen Räumen, wo ihr Einsatz besonders sinnvoll ist, inzwischen die Anbieterdichte oft gering ist und die vorhandenen Unternehmen stark auf andere Geschäftsfelder, insbesondere Krankenfahrten, ausgerichtet sind. TMU sollten daher entsprechend ausgerüstet werden, um den vielen Anforderungen des ÖPNV gerecht zu werden.