Ein weißer Oberleitungsbus steht in Esslingen auf einem gepflasterten Platz.
Foto: CC/Silesia711

Geeignet für Stadt und Land

Busse

Vom Stadt- bis zum Schnellbus: Busse sind ein universell einsetzbares Verkehrsmittel mit vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Busse sind vielerorts das Rückgrat des ÖPNV, gerade in ländlichen Räumen. Sie bringen Menschen schnell, sicher und bequem zur Schule, zum Arbeitsplatz, zur Ausbildung oder zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Busverkehre sind auch ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Denn eine gute ÖPNV-Anbindung steigert die Attraktivität von Unternehmen und hilft ihnen dabei, Fachpersonal zu gewinnen. Die besondere Bedeutung des Busverkehrs zeigt sich bei einem Blick auf die Fahrgastzahlen: Im Jahr 2019 wurden rund 1.239 Millionen Fahrgäste im Liniennahverkehr in Baden-Württemberg befördert, die Hälfe davon in Omnibussen.

Die unterschiedlichen Funktionen und Genehmigungsformen des Busverkehrs

Eine Buslinie kann auf fast allen Straßen eingerichtet werden und ganz unterschiedliche Bustypen verwenden. Busse können deshalb in unterschiedlichsten Anwendungsfällen zum Einsatz kommen. Die Bandbreite der Angebotsformen reicht dabei vom internationalen Fernlinienverkehr über zahlreiche Anwendungen auf der regionalen Ebene, in ländlichen Räumen und auch im städtischen ÖPNV.

Dabei ist die rechtliche und technische Grundlage des Busverkehrs vergleichsweise einfach und einheitlich: Die meisten Buslinien sind auf Basis einer Genehmigung nach § 42 PBefG unterwegs. Weitere Genehmigungsformen wie etwa für den Fernlinienverkehr oder für gruppenbezogene Angebote spielen in der Praxis eine eher geringe Rolle.

Busverkehre brauchen wenig eigene Infrastruktur. Damit sind sie im Vergleich zu einem spurgebundenen Angebot schnell und kostengünstig einsetzbar. Ein attraktives Angebot braucht gut ausgestattete Haltestellen und einen Fahrweg ohne Hindernisse. Bei höherem Verkehrsaufkommen ist es meist nötig, Maßnahmen zur Bevorrechtigung und Beschleunigung des Busverkehrs zu ergreifen, damit der Bus die Erwartungen an Schnelligkeit, Qualität und Komfort erfüllen kann.

Eine große Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten gibt es beispielsweise auch im Umfang des Fahrplanangebots, den eingesetzten Fahrzeuggrößen oder den Komfortstandards:

Was macht das Land?

Für den Busverkehr sind nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) die kommunalen Aufgabenträger zuständig. Für sie ist die ÖPNV-Versorgung eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Fahrleistungen werden gemäß den geltenden Beihilfe- und vergaberechtlichen Bestimmungen über eine Direktvergabe oder im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens an die Verkehrsunternehmen vergeben. Teilweise werden Verkehre auch auf eigenwirtschaftlicher Basis, d.h. ohne öffentliche Zuschüsse, durchgeführt. Alle Verkehre müssen zusätzlich die genehmigungsrechtlichen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes beachten.

Das Land kann – anders als im SPNV – nicht direkt Einfluss auf Umfang und Gestaltung des Busverkehrs nehmen. Die Aktivitäten des Landes liegen vielmehr im Mitgestalten der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, Modellprojekten und Förderprogrammen (z.B. das Förderprogramm Regiobuslinien).

So werden den Aufgabenträgern im Zuge der ÖPNV-Finanzierungsreform 2018 zusätzliche Mittel für die Angebotsentwicklung zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundenen Mittel wurden dabei aufgestockt und können nun durch die Aufgabenträger gezielt für den Ausbau eines flächendeckenden ÖPNV im Land eingesetzt werden, um passende Mobilitätsangebote zu schaffen und den ÖPNV nachhaltig zu verbessern und zu stärken.

Darüber hinaus existieren eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, von denen die 44 kommunalen Aufgabenträger und 400 Busunternehmen im Land profitieren. Die Förderprogramme finden Sie auf den Unterseiten zu den jeweiligen Bustypen (s. o.).

Wo will das Land Baden-Württemberg hin?

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr bis 2030 (Bezugsjahr 2010) zu verdoppeln. Die damit verbundene Verkehrsverlagerung auf saubere Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen ist für den Klimaschutz besonders wichtig. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat in einem breiten Beteiligungsprozess die ÖPNV-Strategie 2030 erarbeitet. Sie skizziert den Weg, um das Ziel zu erreichen. Das Kabinett hat die Strategie für den Ausbau des ÖPNV im April 2022 beschlossen.

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