Eine blonde Frau im Rollstuhl steht am barrierefreien Bahnsteig vor einer blau-gelben Bahn.
Foto: apeyron/istockphoto.com

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im ÖPNV

Der konsequente Abbau von Barrieren über die gesamte Reisekette mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Querschnittsthema der ÖPNV-Strategie 2030.

Bei der Barrierefreiheit spielen die in der ÖPNV-Strategie 2030 enthaltenen Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Betrieb und vernetzte Mobilität eine wesentliche Rolle. Mobilitätsangebote müssen allen zur Verfügung stehen – nur so wird der ÖPNV seiner gesetzlichen Rolle im Sinne der Daseinsvorsorge gerecht.

Haltestellen und Zuwege

Alle Anforderungen zur Erreichung einer größtmöglichen Barrierefreiheit entlang der gesamten ÖPNV-Reisekette sind als kontinuierliche Aufgaben zu betrachten. Dies betrifft die Infrastruktur an Haltestellen und Stationen, inklusive der Zuwege und einer direkten Zugänglichkeit für den Fußverkehr.

Ausstattung der Fahrzeuge

Auch die Fahrzeuge müssen möglichst barrierefrei sein. Voraussetzung dafür ist die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Landesstandards hinsichtlich Ausstattung, Zugänglichkeit und Sauberkeit der Fahrzeuge des SPNV. Wesentliche Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Fahrzeugen sind beispielsweise das Vorhandensein von Stellplätzen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder, Pedelecs und Elektrokleinfahrzeuge, die Anzahl und Sauberkeit der Toiletten, die Ausstattung der Fahrzeuge mit Steckdosen, Monitoren zur Fahrgastinformation, WLAN, Kameraüberwachung und Sicherungstechnik sowie eine hochwertige und komfortable Fahrzeuginnenraumgestaltung. Die vom Land geförderten Regiobusse müssen schon jetzt über einen niederflurigen Modenanteil (mind. „Low-Entry“) und eine Klapprampe verfügen. Außerdem ist eine Mehrzweckfläche für den Transport von Rollstühlen, Fahrrädern und Kinderwagen in den Fahrzeugen Pflicht.

Kapazitäten und Dimensionierung

Ebenso ist der Einsatz längerer und/oder mehr doppelstöckiger Züge sowie ausreichend dimensionierte Fahrzeugflotten in Hauptverkehrszeiten unter Beachtung des Pendler- und Schülerverkehrs eine wesentliche Voraussetzung für Barrierefreiheit. Dabei kommt wiederum der kontinuierlichen Fortentwicklung der Kapazitätsrichtlinien für den SPNV unter Abwägung von Komfort, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit eine große Bedeutung zu.

Reiseinformationen und Kommunikation

Außerdem muss sichergestellt werden, dass Informationen über die gesamte Reisekette hinweg barrierefrei verfügbar sind. Dies gilt sowohl für Apps, Haltestellenanzeigen, Durchsagen in Fahrzeugen und an Bahnhöfen als auch für die Bedienung von Fahrkartenautomaten etc.

  • Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Barrierefreiheit nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG): Das Land fördert den barrierefreien Ausbau des ÖPNV in erster Linie über das LGVFG. Insbesondere Kommunen und Verkehrsunternehmen sind zuwendungsberechtigt. Gefördert werden der Umbau und die Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit (§ 2 Nummer 12 LGVFG). Der Fördersatz beträgt 75% bezogen auf die zuwendungsfähigen Investitionskosten. Zudem wird eine Planungskostenpauschale in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Investitionskosten gewährt.
  • ÖPNV-Linien- und Bürgerbusförderung nach LGVFG und der Richtlinie Busförderung: Das Land fördert die Beschaffung von Linienbussen zum Erhalt, zur Einrichtung oder zur Verbesserung von Linienverkehren und bedarfsgesteuerten Linienverkehren nach § 42, § 43 Satz 1 Nummer 2 oder § 44 des PBefG. Zur Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote bezuschusst das Land zudem die Anschaffung von Bürgerbussen. Dazu stellt das Verkehrsministerium jährlich ein Förderprogramm auf, welches die förderfähigen Vorhaben enthält. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die L-Bank.
  • Förderprogramm 2020-23 „Digitalisierung von Haltestellen“: Das Ministerium für Verkehr fördert die Erfassung der Barrierefreiheit von ÖPNV-Haltestellen in Baden-Württemberg für die elektronische Fahrplanauskunft, um eine zuverlässige Auskunft darüber zu geben, welche Routen Reisende mit spezifischen Mobilitätsanforderungen nutzen können. Die Antragsfrist ist zum 31.10.2022 abgelaufen. Es wurden Mittel mit einem Volumen von rund 900.000 € gebunden.
  • Barrierefreiheit an Bahnstationen: Die überwiegende Mehrheit der Bahnstationen im Land ist im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die bei ihren Stationen auch für die Umsetzung der Barrierefreiheit zuständig ist. Die barrierefreie Ertüchtigung von Bahnstationen erfolgt über das Bahnhofsmodernisierungsprogramm (BMP I rund 30 Stationen, BMP II rund 50 Stationen).

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