Kongress -
2. Forum für gesellschaftlichen Zusammenhalt
Bei der Barrierefreiheit spielen die in der ÖPNV-Strategie 2030 enthaltenen Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Betrieb und vernetzte Mobilität eine wesentliche Rolle. Mobilitätsangebote müssen allen zur Verfügung stehen – nur so wird der ÖPNV seiner gesetzlichen Rolle im Sinne der Daseinsvorsorge gerecht.
Alle Anforderungen zur Erreichung einer größtmöglichen Barrierefreiheit entlang der gesamten ÖPNV-Reisekette sind als kontinuierliche Aufgaben zu betrachten. Dies betrifft die Infrastruktur an Haltestellen und Stationen, inklusive der Zuwege und einer direkten Zugänglichkeit für den Fußverkehr.
Auch die Fahrzeuge müssen möglichst barrierefrei sein. Voraussetzung dafür ist die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Landesstandards hinsichtlich Ausstattung, Zugänglichkeit und Sauberkeit der Fahrzeuge des SPNV. Wesentliche Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Fahrzeugen sind beispielsweise das Vorhandensein von Stellplätzen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder, Pedelecs und Elektrokleinfahrzeuge, die Anzahl und Sauberkeit der Toiletten, die Ausstattung der Fahrzeuge mit Steckdosen, Monitoren zur Fahrgastinformation, WLAN, Kameraüberwachung und Sicherungstechnik sowie eine hochwertige und komfortable Fahrzeuginnenraumgestaltung. Die vom Land geförderten Regiobusse müssen schon jetzt über einen niederflurigen Modenanteil (mind. „Low-Entry“) und eine Klapprampe verfügen. Außerdem ist eine Mehrzweckfläche für den Transport von Rollstühlen, Fahrrädern und Kinderwagen in den Fahrzeugen Pflicht.
Ebenso ist der Einsatz längerer und/oder mehr doppelstöckiger Züge sowie ausreichend dimensionierte Fahrzeugflotten in Hauptverkehrszeiten unter Beachtung des Pendler- und Schülerverkehrs eine wesentliche Voraussetzung für Barrierefreiheit. Dabei kommt wiederum der kontinuierlichen Fortentwicklung der Kapazitätsrichtlinien für den SPNV unter Abwägung von Komfort, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit eine große Bedeutung zu.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass Informationen über die gesamte Reisekette hinweg barrierefrei verfügbar sind. Dies gilt sowohl für Apps, Haltestellenanzeigen, Durchsagen in Fahrzeugen und an Bahnhöfen als auch für die Bedienung von Fahrkartenautomaten etc.