Ein gelb-weißer Regionalzug im Bewegt Design fährt auf einem Schienenweg. Im Hintergrund ist eine Stadt zu sehen, die in einem Tal liegt.
Foto: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Förderung für Infrastruktur

LGVFG

Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur.

Die Landesregierung Baden-Württemberg will die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verbessern und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger nachhaltiger gestalten. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben. Bussen und Bahnen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Denn der klimafreundliche öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Rückgrat der Verkehrswende. Daher bezuschusst das Land mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) u. a. den Bau, Aus- und Umbau von Straßen und Eisenbahnen, von Busbahnhöfen, multimodalen Knoten, Park+Ride- sowie Bike+Ride-Anlagen und den barrierefreien Umbau von Haltestellen. Zudem den Bau und Umbau von Betriebshöfen und das Schaffen von Ladeinfrastruktur an Haltestellen für ÖPNV-Fahrzeuge. Beispiele:

  • Multimodale Knoten verknüpfen verschiedene Mobilitätsformen, unter anderem Bus und Bahn mit Leihfahrrädern und Carsharing-Fahrzeugen.
  • Der Ausbau von Bahnhaltestellen mit niveaugleichen Bahnsteigen ermöglicht Menschen im Rollstuhl einen barrierefreien Zugang zu Bahnen.
  • Auf Busspuren können Busse in der Rushhour am Stau vorbeifahren. Das macht sie schneller als Autos und somit attraktiver für die Fahrgäste.
  • Gemeinden und Landkreise
  • Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
  • Vorhabenträger des ÖPNV und sonstige Verkehrsunternehmen

 

Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen. Bei folgenden Vorhaben werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erstattet:

  • Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen
  • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV
  • Vorhaben, die im Interesse eines Aufgabenträgers des Schienenpersonennahverkehrs durchgeführt werden
  • Besonders klimafreundliche Maßnahme

1. Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
2. Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
3. Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.

Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt.

Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.

Vorhaben im Bereich ÖPNV können bis zum 31. Oktober für das Folgejahr angemeldet werden. Bei Darlegung eines besonderen Interesses oder einer besonderen Dringlichkeit ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.

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