Zwei Außerirdische, die in fliegenden Untertassen sitzen, beobachten Baden-Württemberg aus dem Weltall. Der eine sagt zum anderen: Die machen das doch schon ganz gut…
Foto: Jonas Raeber/Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

ÖPNV-Strategie 2030

Handlungsfeld 10: Forschung, Monitoring & Evaluation

Das Land Baden-Württemberg wird die Fortschritte der in der ÖPNV-Strategie 2030 dargestellten Maßnahmen regelmäßig kontrollieren und evaluieren.

Zielbild 2030

Die in der Strategie 2030 dargelegten Maßnahmen, Strukturen und Technologien zur Förderung der ÖPNV-Nutzung werden im Hinblick auf ihre Zielerreichung, Rahmenbedingungen und Einsatzbereiche laufend evaluiert. So steht eine wirksame Entscheidungshilfe für die situations- und ortsspezifische Umsetzung, Ergänzung und Optimierung zur Verfügung.

Der ÖPNV hat zudem seine Resilienz weiter gestärkt, da die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure unter Einbeziehung der Hochschulen, Universitäten und weiterer Forschungseinrichtungen relevante gesellschaftliche wie technologische Trends und neue Instrumente und Technologien kontinuierlich auf deren Chancen und Risiken für die nachhaltige Mobilität hin analysieren und Strategie und Maßnahmen bei Bedarf entsprechend weiterentwickeln. Dank gezielter Förderung und Durchführung von Pilotapplikationen ist der schnelle Einsatz und Hochlauf neuer Technologien im ÖPNV gesichert. Der öffentliche Verkehr in Baden-Württemberg ist somit sowohl kurzfristig als auch über 2030 hinaus zukunftssicher aufgestellt. 

Ausgangslage

Bisher ist in Baden-Württemberg noch kein landesweites System etabliert, das den Status quo und den Fortschritt des ÖPNV über alle Handlungsfelder hinweg analysiert. Dies erschwert zum einen die Ableitung von passgenauen Strategien und Lösungen für die Beteiligten. Zum anderen bedeutet dies eine lückenhafte Datengrundlage für Entscheidungen zugunsten von ÖPNV-Vorhaben und deren Finanzierung.

Neue gesellschaftliche und technologische Entwicklungen (z. B. zu Veränderungen der Arbeits- und Mobilitätsmuster infolge von Digitalisierung bzw. der Corona-Pandemie und deren Folgen und zum autonomen/ automatisierten Fahren) sind zwar allen Beteiligten bewusst, jedoch finden aktuell Pilotprojekte zu Innovationen im ÖPNV vor allem als lokale Versuche mit begrenztem Umfang statt. Daher ist auch die Zahl der geförderten Forschungsvorhaben noch ausbaufähig, um Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des ÖV gewinnen und neue Lösungen in der Praxis erproben und im nächsten Schritt skalieren zu können. Im Sinne eines ambitionierten Ausbaus des ÖPNV fehlt es vor allem an größer angelegten, flächenwirksamen Versuchen. 

Ansatzpunkte

Die Effektivität der Maßnahmen soll mit geeigneten Controlling- bzw. Evaluationsinstrumenten landesweit und mit den regionalen Akteurinnen und Akteuren abgestimmt bewertet werden, so dass Ausbaupotenziale mit Hinblick auf das Verdopplungsziel der Nachfrage rasch identifiziert und genutzt werden können. Ein hochrangig besetztes Landesgremium mit Vertreterinnen und Vertretern aller relevanter Akteurinnen und Akteure soll die Umsetzung der ÖPNV-Strategie 2030 begleiten, wobei dessen Mitglieder als Multiplikatoren in ihren jeweiligen Strukturen wirken. Gesellschaftliche und technologische Trends sollen etwa mit der Durchführung größer angelegter, flächenwirksamer Reallabore bzw. Testfelder gezielt erforscht, deren Auswirkungen auch für den ÖPNV bewertet und entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. 

Augewählte Maßnahme

Gutes Beispiel:
Autonomes Fahren im ÖPNV

Das automatisierte, autonome und vernetzte Fahren soll so gestaltet werden, dass die Sicherheit, Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Akzeptanz des Verkehrssystems gesteigert wird. Damit von diesen technologischen Innovationen auch der ÖPNV als wesentlicher Bestandteil des Gesamtverkehrssystems profitiert, braucht es einen geeigneten ordnungspolitischen und Anreiz-Rahmen.

Beim Strategiedialog Automobilwirtschaft (SDA) (Themenfeld 5: Verkehrslösungen) hat die Arbeitsgruppe „autonomes Fahren im ÖPNV“, bestehend aus Mitgliedern aus Forschung, Beratung, Verbänden, Verkehrsunternehmen, Automobil- und Zuliefererindustrie, Kommunen und Verwaltung, ein Empfehlungspapier ausgearbeitet. Darin wird konkretisiert, wie diese Entwicklung in BW vorangebracht werden sollte, z. B. durch Reallabore mit Fahrgastbetrieb, gesellschaftliche Dialoge und die Abschätzung der Wirkungen, des Nutzens und des Infrastrukturbedarfs.

Im Status quo ist das autonome Fahren in der Entwicklungsphase nun bei Erprobungen in Reallaboren angelangt. Dies wird beispielsweise durch die Innovationslandkarte des VDV illustriert – diese reichen von der Verknüpfung und Integration von automatisierten, bedarfsgesteuerten Kleinbussen in das bestehende ÖPNV-System für die Letzte Meile, bis hin zum Erprobungsbetrieb von autonomen (On-demand-) Shuttlediensten im Misch- und Überlandverkehr sowie im städtischen ÖPNV. Das im Rahmen des SDA entwickelte fachliche Zielbild sowie die hierein priorisierten sechs Handlungsfelder (Kundenwunsch, Rechtsrahmen, Technologie, Wirtschaftlichkeit, Verkehrsnachfrage, Stadtgestaltung) skizzieren die weiteren notwendigen Entwicklungsschritte für das autonome Fahren im ÖPNV in Baden-Württemberg bis 2030: „Ein Verkehrssystem aus kleineren Bus-Shuttles mit räumlich flexiblen (virtuellen) Ein- und Aussteigepunkten im Ride-Pooling-Ganztagesbetrieb kann und soll mittelfristig durch Dritte dem Grunde nach im öffentlichen Auftrag betrieben und zu einem bedeutsamen zusätzlichen Verkehrsmittel heranwachsen.“

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