Foto: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg

Bürgerbusse

Bürgerbusse im Linienverkehr

Der Bürgerbus stellt eine gute Lösung für die kleinräumige Ergänzung des Liniennetzes dar.

Unter einem Bürgerbus versteht man einen Kleinbus, der überwiegend im Linienverkehr mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fährt. Ein fester Tarif ist Teil der Konzession. Viele Bürgerbusse erheben 1 Euro pro Fahrt. Der Kleinbus hat acht Fahrgastplätze und sollte – insbesondere für eine Fahrzeugförderung durch das Land Baden-Württemberg – barrierefrei sein. Aufgrund der erforderlichen Genehmigung ist eine enge Abstimmung mit den sonstigen ÖPNV-Akteuren erforderlich.

Der Bürgerbus zählt als sogenannte alternative Bedienungsform zu den Linien- und Bedarfsbetrieben zum öffentlichen Personennahverkehr einer Kommune.

Idee

Ehrenamtliches Fahrpersonal steuert einen Kleinbus, der mit Pkw-Führerschein gefahren werden darf. Es handelt sich um Linienverkehr nach festem Fahrplan und mit festen Haltestellen. Manchmal sind auch bedarfsgesteuerte Elemente enthalten.

Zielgruppe

Bürgerbusse sind ein allgemein zugängliches Verkehrsangebot. Der Umfang des Fahrplans ist abhängig von den verfügbaren Mitteln (v.a. Zahl der Aktiven) und Interessen vor Ort. Vorrang haben aber meist Einkaufs- und Erledigungswege. Daher verkehren Bürgerbusse unter der Woche vormittags, teils auch nachmittags und/oder am Samstagvormittag. In Einzelfällen werden sie auch im Schüler-/Kindergartenverkehr oder zu Freizeitzielen eingesetzt.

Organisation

Bürgerbusse übernehmen eine ergänzende Funktion zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr. Sie benötigen eine sogenannte Linienverkehrsgenehmigung. Die nötige Abstimmung mit den übrigen Angeboten im Raum geschieht bei der Entwicklung des Konzepts durch Kontakte zu den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern bzw. Verkehrsverbünden. Im praktischen Betrieb wird die Zusammenarbeit mit diesen Stellen meist durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Die den Betrieb durchführenden Ehrenamtlichen sind in einem Bürgerbusverein organisiert oder werden durch die Gemeinde beauftragt.

Fahrzeug

Ein Bürgerbus ist ein Kleinbus mit acht Fahrgastplätzen, der mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden kann. Einige Umbauten für den Einsatz im Linienverkehr sind dabei erforderlich. Für die Landesförderung ist ein barrierefreier Zugang nötig.

Zahlen und Fakten aus Baden-Württemberg

Bereits 1986 gab es in Schlier den ersten Bürgerbus in Baden-Württemberg. Heute verkehren rund 66 Bürgerbusse in Baden-Württemberg (Stand April 2022). Allein in den Jahren 2014 bis 2022 hat sich die Anzahl der Bürgerbusverkehre nahezu verdoppelt. In Deutschland existieren momentan mehr als 400 Bürgerbusverkehre. Davon entfallen knapp 17 Prozent auf Baden-Württemberg und 37 Prozent auf Nordrhein-Westfalen. Damit bilden diese beiden Bundesländer über 50 Prozent der Bürgerbusvereine in ganz Deutschland ab. Die Zahlen spiegeln die Bedeutung der Bürgerbusverkehre und die dadurch starke strukturelle Unterstützung und Förderung durch die Landesregierungen in diesen Bundesländern wieder.

Für alle ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebote benötigt man eine Organisation oder eine Einrichtung als Träger. Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Umsetzung:

Bürgerbusse stellen eine gute Lösung für die kleinräumige Ergänzung des Liniennetzes dar. Ein Bürgerbus befördert typischerweise zwischen 5000 und 20 000 Fahrgäste pro Jahr, abhängig von der Größe des Bedienungsgebiets und dem Umfang des Angebots.

Der größte Bürgerbus in Deutschland befindet sich in Baden-Württemberg. Es handelt sich um den Bürgerbus Bad-Krozingen. Der Betrieb beinhaltet zwei Fahrzeuge, welche drei Linien bedienen und pro Jahr über 100 000 Fahrgäste befördern.

Damit der ehrenamtliche Fahrdienst nicht zur Belastung wird, ist es ratsam, die ehrenamtlich tätigen Personen für maximal 1-2 Einsätze pro Monat und Person einzuplanen.

Eine Übersicht über die aktuell bekannten ehrenamtlichen Mobilitätsangebote in Baden-Württemberg finden Sie auf der Karte.

Was macht das Land?

Bürgerbusverkehre leisten einen wichtigen Beitrag zur Mobilität, indem sie vor allem in ländlichen Regionen den bestehenden öffentlichen Personennahverkehr ergänzen. Das Land unterstützt aus diesem Grund Bürgerbusse auf vielfältige Weise:

Fahrzeugförderung

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst sowohl die Anschaffung als auch die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für den Bürgerbusbetrieb. Es werden ausschließlich barrierefreie Fahrzeuge bezuschusst. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Rubrik Fördermittel/Gemeinschaftsverkehre und bei der L-Bank.

Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre

Mit einer Pauschale von 2.000 Euro je Institution können Bürgerbusprojekte einen Zuschuss für Werbung, Verwaltungsausgaben, Fahrzeug-Miete, Wartungs- und Reparaturkosten, Versicherungen, Gebühren für Schulung oder ärztliche Untersuchungen und Sachkosten beantragen. Um allen Betreibern ehrenamtlich gefahrener Bürgerbusse und Bürgerrufautos den Zugang zum Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre zu ermöglichen, können sich Antragsteller bei Problemen an das Kompetenznetz ÖPNV der NVBW unter buergerbus@nvbw.de wenden.

Allianz für Beteiligung

Um die Auseinandersetzung mit der Mobilitätswende vor Ort anzuregen und Diskussionen über eine klimaverträgliche Verkehrsgestaltung voranzubringen, gibt es die sogenannten Beteiligungstaler und das Landesprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung.

Beratung und Förderungen

Bürgerbusfahrpläne sollten in der elektronischen Fahrplanauskunft EFA-BW aufgenommen werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Übernahme der Fahrplandaten erfolgt in Abstimmung mit den Verbünden (siehe "Zusammenarbeit mit Verkehrsverbünden" unten) oder über das kostenlose Fahrplantool der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Damit wird es für ehrenamtliche Bürgerbusverkehre leichter, Fahrpläne online in der Elektronischen Fahrplanauskunft des Landes Baden-Württemberg (EFA-BW) bereitzustellen. Wer das Tool nutzen möchte oder weitere Fragen hat, kann sich an das Zukunftsnetzwerk info@zukunftsnetzwerk-oepnv.de oder beim Partner Matchrider über fahrplantool@matchrider.de melden.

Auch Bürgerbusse treibt das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz um. Bisher gibt es allerdings wenige Elektro-Kleinbusse mit geeigneter Ausstattung für den Einsatz. Ebenso fehlen Erfahrungswerte im Umgang mit Elektromobilität und Elektrokleinbussen im ÖPNV. Die NVBW hat zusammen mit der Universität Stuttgart im Rahmen des Modellversuchs „eBürgerbus“ einen elektronisch betriebenen Kleinbus angeschafft, getestet, um Fragen – wie z.B. eine ausreichend große Reichweite der Batterie im Linienbetrieb – beantworten zu können. Bürgerbusvereine und Kommunen können sich bei der NVBW den E-Bürgerbus für einen Probeeinsatz ausleihen. Eine Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten finden Sie zum Download hier. Bei Interesse können Sie sich an buergerbus@nvbw.de wenden.

Mit der Überlegung einen E-Bus zu kaufen, sind auch viele weitere Fragen verbunden. Aus diesem Grund hat die NVBW zusammen mit dem Verband ProBürgerbus e.V. ein Bewertungstool entwickelt. Weitere Fragen sowie eine Übersicht zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb finden Sie in der Rubrik Fragen & Antworten sowie im Online-Fachforum „Elektromobil im Gemeinschaftsverkehr“.

Damit Bürgerbusse eine gleichberechtigte Rolle im ÖPNV erhalten, ist die Mitwirkung der Verkehrsverbünde eine wichtige Voraussetzung. Ein zeitnaher und enger Austausch zwischen Verbund und Bürgerbusbetreiber ist für das Gelingen der Vorhaben unabdingbar. Um die Einbindung neuer und bestehender Bürgerbusverkehre in das Nahverkehrsangebot zu verbessern, wird die Zusammenarbeit durch das Land gefördert. Die drei wichtigsten Säulen der Zusammenarbeit finden Sie hier aufgelistet. Sie sind Voraussetzung für die Förderung der Verwaltungskostenpauschale (siehe "Fördermöglichkeiten - Verwaltungskostenpauschale" oben):

  • Ansprechpartner:innen für die Bürgerbusverkehre in den Verbünden:
    Bürgerbusse brauchen insbesondere in der Planungsphase praktische Informationen wie z.B. Informationen zu bestehenden ÖPNV-Angeboten und geplanten Weiterentwicklungen. Eine Liste mit Ansprechpartner:innen in den Verbünden finden Sie zum Download hier.
  • Aufnahme der Fahrplandaten in die elektronischen Fahrplanmedien:
    Damit Bürgerbusse leicht gefunden werden, müssen diese in den Fahrplanauskünften der Verbünde erscheinen. Damit dies gelingt, müssen die Verbünde die Daten entsprechend einbauen. Die Verbünde können dies auf eigenem Wege tun oder die Bürgerbusse an das Fahrplantool (siehe "Fahrplantool " oben) verweisen.
  • Ausgleich der Verbundfahrscheine:
    Die Anerkennung von Verbundtickets im Bürgerbus ist ebenfalls Teil der Verwaltungskostenpauschale. Fahrgäste mit einem Verbundfahrschein sollen den Bürgerbus ohne Mehrkosten (bzw. zu einem reduzierten Preis) nutzen und ihn somit als Zubringer in ihre Reisekette einbauen können. Damit die Kosten nicht einseitig bei den Bürgerbussen entstehen, hat das Land möglichst einfache und unbürokratische Vorgehen erarbeitet.

Zwei Beispiele für die Aufnahme in der Satzung:

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten oder offenen Fragen – gerade in Bezug auf die Ausgleichszahlungen oder auch die Konkurrenz bei Fahrgästen. Das Kompetenznetz ÖPNV hilft Bürgerbussen und Verbünden dabei, diese Fragen zu klären. Sollten Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich unter buergerbus@nvbw.de.


Wer Fahrgäste in einem Bürgerbus transportiert, braucht einen Personenbeförderungsschein und engagiert sich aus Perspektive des Verkehrsministeriums im Gemeinwohl. Für die Beförderung wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, welches man gegen eine Gebühr erhält. Ist man für eine gemeinnützige oder vergleichbare Einrichtung tätig, wird dies kostenlos ausgestellt. Bürgerbusse sind formell dem ÖPNV zuzuordnen und daher grundsätzlich nicht gemeinnützig. Das Ministerium für Verkehr hat ein Empfehlungsschreiben verfasst, welches beim Ausstellen des Führungszeugnisses zur Gebührenbefreiung bei der Gemeinde vorgelegt werden kann. Die Fahrerinnen und Fahrer von Bürgerbussen und vergleichbaren Gemeinschaftsverkehren werden nach Einschätzung des Verkehrsministeriums Personen in gemeinnützigen Einrichtungen gleichgestellt.

Das Kompetenznetz ÖPNV bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt bestehende Initiativen und Interessierte rund um das Thema Bürgerbusse.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an das Kompetenzzentrum unter buergerbus@nvbw.de wenden.

Instrumente und mehr

Von der Planung bis zum Betrieb

Bei der Entwicklung eines neuen Bürgerbuskonzepts – von der Angebotsidee, über die Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung – ist es wenig sinnvoll, die einzelnen Schritte nacheinander anzugehen. Viele Fragen und Bedingungen hängen zusammen und stehen in Beziehung zueinander. Erfahrungsgemäß ist jeder Bürgerbus anders. Um aus den Erfahrungen anderer Regionen zu profitieren, sollten sich die Verantwortlichen bei der Planung eines neuen Angebots folgende Leitfragen beantworten: „Welches Angebotsmodell würde vor Ort passen?“ und „Wo funktioniert ein ähnliches Angebot schon anderswo?“

Themen wie Rechtsform und Genehmigung, Finanzierung, Ehrenamtliches Engagement oder Abstimmung mit dem Verkehrsverbund sind Gegenstand der Angebotsentwicklung und werden im Leitfaden „Bürgerbusse in Fahrt bringen“ behandelt. Die Materialien können Sie auch bestellen.

Weitere Instrumente und Hilfen finden Sie hier:

Gute Beispiele: Unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung von Bürgerbus-Konzepten. Hier finden Sie einige Beispiele, wie Angebotskonzepte ausgestaltet werden können:

Der kleine Stadtverkehr fährt innerorts in Klein- und Mittelzentren. Ziel ist die Anbindung abgelegener Siedlungsteile an den Linienbusverkehr. Er erfüllt damit eine Zubringerfunktion zum ÖPNV und eine innerörtliche Erschließungsfunktion. Außerdem sollen Einzelhandelsstandorte und Freizeiteinrichtungen am Ortsrand angeschlossen werden.

Beispiele:

Im Rahmen des Service "Wink und Fahr" ist ein Ein- und Ausstieg auch zwischen den Haltestellen möglich. Ein solcher Halt setzt voraus, dass der genehmigte Linienweg nicht verlassen wird, wenn die Verkehrs- und Betriebslage dies erlaubt und ein Halt den §§ 12 und 18 StVO nicht widerspricht.

Beispiele:

Kleinere Gemeinden werden an den Hauptort oder an ein regionales Zentrum angebunden. Ziel ist es, die Lücken im Regionalbusverkehr zu schließen. Hierbei sollen eigene Strecken in das bestehende Angebot integriert werden.

Beispiele:

Im Ortskern verkehrt der Bürgerbus im Linienverkehr. Hier kann ohne Anmeldung mitgefahren werden. Aufgrund der geringeren Nachfrage und der damit einhergehenden Kosten, bieten die Bürgerbus-Betreiber in den Teilorten ein Rufbussystem an.

Beispiel:

Bürgerbusse können im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben dem allgemeinen Linienverkehr auch für besondere Aufgaben eingesetzt werden, zum Beispiel:

Newsletter

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Jetzt abonnieren
totop-arrow