FAQ

Basiswissen zu Bürgerbussen und Fahrdiensten

In diesem Bereich unserer FAQs zu Gemeinschaftsverkehren – Bürgerbusse, Bürgerrufautos und -fahrdienste – beantwortet die NVBW Fragen aus dem Bereich Basiswissen.

Es gibt den Bürgerbus, das Bürgerrufauto und den sozialen Bürgerfahrdienst mit einem eigenen Fahrzeug oder einem privaten Pkw. Sie unterscheiden sich vor allem in der räumlichen und zeitlichen Flexibilität und in der Festlegung der Nutzungsberechtigten.
 

 

Bürgerbus

Bürgerrufauto

Bürgerfahrdienst

 

  

Eigenes Fahrzeug
(„sozialer Bürgerfahrdienst“)

Privat Pkw
(„Pkw-Bürger­fahrdienst“)

Kernidee

Linienbus mit kleinem Fahrzeug, Einsatz als Orts-/
Nachbarortsbus

allgemein zugängliches Verkehrsangebot

flexibler Rufbus, allgemein zugänglich

Ergänzung ÖPNV, wo Nachfrage geringer und feinverteilt

soziale Dienstleistung
für bestimmte Gruppen und/oder Zwecke

Fahrdienst ggf. mit Hilfeleistungen kombiniert

soziale Dienstleistung für bestimmte Gruppen und/oder Zwecke

Einsatz privater Pkw der Aktiven

Fahrten vermittelt durch Kommune, Verein oder Gruppe

Räumliche Flexibilisierung

Meist Linie mit festen Haltestellen, ggf. teilflexibel

vollflexibel im Bedienungsgebiet

vollflexibel im Bedienungsgebiet

Zeitliche Flexibilisierung

keine (fester Fahrplan)

vollflexibel im Bedienungszeitraum, dabei Abstand zu ÖPNV-Linienverkehr Bündelung von Fahrtwünschen in einer Tour

vollflexibel im Bedienungszeitraum, Bestellfrist meist Vortag, Bündelung von Fahrtwünschen in einer Tour

vollflexibel, tlw. keine festen Zeiträume, aber abhängig von Verfügbarkeit


Diese Angebotsformen sind Grundmodelle, die vor Ort weiter ausgestaltet werden müssen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier oder im Bürgerbus-Leitfaden 2020 auf Seite 31/38.

Auf unserer Seite finden Sie viele Informationen zu Bürgerbussen und Gemeinschaftsverkehren in Baden-Württemberg. Folgen Sie einfach den Reitern in der Menüleiste.

Für einen Überblick zu den Gestaltungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die Rubrik „Angebotsformen“. Als Einführung in die Entwicklung eines Gemeinschaftsverkehrs eignet sich besonders der Leitfaden „BürgerBusse in Fahrt bringen“. Den weiteren Hintergrund können Sie im Grundlagenpapier „Bürgerbusse und Gemeinschaftsverkehre“ von 2015 nachlesen.

Unsere Broschüren zum Bestellen und Herunterladen finden Sie hier.

Die Angebotskonzepte von Bürgerrufauto und sozialem Bürgerfahrdienst ähneln sich in verschiedener Hinsicht. Beide sind ehrenamtlich getragene Angebote, die mit einem Kleinbus oder geeignetem Pkw erbracht werden können und Fahrtwünsche nach Voranmeldung ohne einen festen Fahrplan bedienen.

Der wesentliche Unterschied ist, dass das Bürgerrufauto ein öffentliches, für die Allgemeinheit nutzbares Angebot ist, während der soziale Bürgerfahrdienst und auch der Pkw-Bürgerfahrdienst nur für bestimmte Gruppen und/oder bestimmte Fahrtzwecke gedacht sind. Mit anderen Worten: Das Bürgerrufauto steht, wie ein Bus oder Rufbus für die Allgemeinheit zur Verfügung - auch wenn in der Praxis oft bestimmte Zielgruppen vorherrschen.

Das bedeutet, dass in den Angebotsinformationen keine Einschränkungen des Nutzerkreises enthalten sein dürfen. Verkehre, bei denen Bedingungen wie beispielsweise „für alle Einwohner der Gemeinde XXX“, „für Mobilitätseingeschränkte“, „für alle über 65“ oder „für alle, denen kein Auto zur Verfügung steht“ bestehen, können nicht als Teil eines für alle nutzbaren öffentlichen Nahverkehrs angesehen werden.

Aus der Einordnung des Bürgerrufautos als öffentlicher Verkehr ergibt sich, dass diese wie Bürgerbusse eine Förderung durch das Verkehrsministerium im Rahmen des Programms Gemeinschaftsverkehre bekommen können.

Aus dem Konzept des Bürgerrufautos folgen ferner einige weitere Anforderungen, die zur Koordination mit anderen Angeboten erforderlich, aber auch aus praktischen Gründen sinnvoll sind. Diese können Sie in unserem Zusatzdokument nachlesen, das Sie hier als PDF herunterladen können.

Bei dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob es um einen Verkehr „im ÖPNV“ (mit Genehmigung) geht oder um einen genehmigungsfreien Verkehr (zur Unterscheidung siehe „Was hat Gemeinschaftsverkehr mit Personenbeförderungsgesetz zu tun?“ und Kapitel 4  im Bürgerbus-Leitfaden 2020.

Bei einem Verkehr mit Genehmigung legt der Betreiber den Fahrpreis (Tarif) fest. Meist werden hier eher niedrige und einfach zu handhabende Preise angesetzt, zum Beispiel 1 Euro pro Fahrt. Die Tarife sind Teil der Genehmigung, eine Änderung muss daher mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Für eine bessere Einbindung in das weitere Verkehrsangebot sollte mit dem örtlichen Verkehrsverbund über eine Anerkennung des Verbundtarifs gesprochen werden.

Bei genehmigungsfreien Fahrdiensten dürfen nur Unkostenbeiträge erhoben werden. Diese dürfen die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen. Seit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes 2021 gilt hier als Grenzwert der im § 5 Abs. 2 Satz 1 Bundesreisekostengesetz festgelegte Wert für die Erstattung dienstlicher Fahrten mit einem privaten Pkw. Demnach sollten diese Einnahmen 0,30€/km nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 46/47 im Bürgerbus-Leitfaden 2020.

Im Prinzip ja. Leitlinie der Angebotsgestaltung muss sein, Verkehrsbedürfnisse sinnvoll zu bedienen. Aus funktionaler Sicht ist es nicht sinnvoll, das Bedienungsgebiet nur nach politischen Grenzen festzulegen, da die Verkehrsbeziehungen oft darüber hinwegreichen.

Die Orientierung an politischen Grenzen ist zum Beispiel nicht zweckmäßig, wenn ein wichtiges Einkaufszentrum oder der nächste Bahnhof jenseits der Grenze gelegen sind.

Ein Gemeinschaftsverkehr unterliegt je nach Angebotsform unterschiedlichen formalen Anforderungen. Wenn es sich um einen Verkehr mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz handelt, ist eine Abstimmung mit den Inhabern der sonstigen Genehmigungen (Buslinien) im geplanten Verkehrsgebiet zwingen erforderlich. Diese orientieren sich jedoch vor allem an den Verkehrsbeziehungen, nicht an Gemeindegrenzen.

Außerdem ist zu bedenken, dass nur eine begrenzte Zahl Fahrzeuge und Fahrpersonal zur Verfügung steht. Längere Fahrten binden diese Kapazitäten stärker als kürzere und können dazu führen, dass vor Ort öfter als nötig Anfragen nicht erfüllt werden können. Auch dies ist jedoch nicht direkt eine Frage administrativer Grenzen.

Eine Begrenzung des Fahrzeugeinsatzes bzw. Angebots auf ein bestimmtes Gebiet kann höchstens durch Auflagen im Rahmen eines Förderprogramms oder Ähnliches entstehen. Dies muss im Einzelfall anhand der Bedingungen des Programms überprüft werden.

Trotzdem entstehen viele Gemeinschaftsverkehre auf der kommunalen Ebene, da hier genug Mitwirkende gewonnen werden können. Die Aufgaben, welche im Zusammenhang mit dem Verkehrsangebot entstehen, sind für ehrenamtliche Initiativen noch überschaubar. Dies hat jedoch mit der Frage „wo darf ich fahren?“ nichts zu tun.

Auf unserer Seite finden Sie zahlreiche Informationen zu Gemeinschaftsverkehren sowie weiterführende Materialien. Sie können sich diese hier herunterladen und in gedruckter Form bestellen.

Zusammen mit unseren Partnern bieten wir Informationsveranstaltungen an, wie etwa bei der Akademie ländlicher Raum. Die Termine werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Darüber hinaus beantworten wir gern Ihre Fragen. Für eine weiterführende Beratung im Detail haben wir jedoch nur begrenzte Kapazitäten, dazu können Sie sich beispielsweise an folgende Organisationen wenden:

Tipp: Bürgerschaftliche Projekte in Baden-Württemberg können zudem vom Programm „Gut beraten!“ der Allianz für Beteiligung profitieren. Pro Projekt sind bis zu 4000 € erhältlich, die etwa für einen Steuerberater, Anwalt oder ein Planungsbüro verwendet werden können.

In einem „Dorfentwicklungsprozess“ werden Themen der Ortsentwicklung analysiert, aufbereitet und diskutiert sowie Ideen für die Zukunft entwickelt. Ein solcher Prozess kann unter verschiedenen Bezeichnungen stattfinden - etwa „Dorfmoderation“, „Zukunftswerkstatt“, „ländliches Entwicklungskonzept“ - und im Detail unterschiedlich ablaufen. Wichtige Bestandteile sind zum einen eine umfassende Bestandsanalyse, zum anderen das Einbinden aller Beteiligten vor Ort - Kommunalpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger - in den verschiedenen Etappen des Prozesses. Meist wird der Ablauf durch externe Unterstützung - etwa Planungsbüro, Moderator - begleitet. Die Arbeit der Dorfmoderation und insbesondere der weiteren (Umsetzungs-)Begleitung lässt sich jedoch auch vor Ort ansiedeln. Im Rahmen des Modellprojekts „Dorfmoderation Südniedersachsen“ wurden dazu umfangreiche Materialien erarbeitet und ausprobiert, die auch anderswo zum Einsatz kommen können.

Wichtig für Dorfentwicklungsprozesse ist ihre thematische Offenheit, damit alle vor Ort als wichtig angesehenen Fragen zur Sprache kommen können. Das Thema Mobilität allgemein oder die Idee eines Gemeinschaftsverkehrs ist daher nicht von vornherein „gesetzt“, sondern muss sich aus der Arbeit vor Ort ergeben. Ist dies der Fall, bietet der Prozess einen guten Rahmen, um erste Ideen zu entwickeln und Interessierte zu finden. Dabei können auch unsere Materialien zum Einsatz kommen. Wie weit ins Detail die Arbeit dann gehen kann und welche sonstige Unterstützung im Rahmen des Prozesses möglich ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Ein häufiger Rahmen für einen solchen Prozess ist das europäische LEADER-Programm, in dem sich Kommunen zu Aktionsgemeinschaften zusammenfinden, ein Arbeitsprogramm erstellen und dies mit personeller und finanzieller Unterstützung durch LEADER durch konkrete lokale Maßnahmen umsetzen. Die Aktionsgemeinschaften werden für jede EU-Programmperiode neu gebildet; Informationen zum aktuellen Stand gibt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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