

Soziale Bürgerfahrdienste bieten ein spezielles Angebot für bestimmte Zielgruppen und unterscheiden sich damit von Bürgerraufautos. Die Zielrichtung der Beförderung hat eher sozial-karitative Züge.
Ein Sozialer Bürgerfahrdienst dient der Tür-zu-Tür-Beförderung für bestimmte Gruppen oder Fahrtzwecke.
Wesentlicher Unterschied zu Bürgerbus und Bürgerrufauto ist, dass der Soziale Bürgerfahrdienst als spezielles Angebot für bestimmte Personengruppen begrenzt angeboten wird. Das Angebot beschränkt sich jedoch auf die Beförderung und damit direkt zusammenhängende Hilfeleistungen. Es ist daher zu unterscheiden von speziellen Fahrdiensten, die als Teil einer umfangreicheren Betreuung oder nur für Mitglieder (z.B. in Krankenpflegevereinen) erbracht werden.
Die Motivation der Aktiven liegt meist im sozial-karitativen Bereich und der Nachbarschaftshilfe. Daraus folgt eine Beschränkung des Angebots auf „bedürftige“ Personen als Fahrgäste und/oder „notwendige“ Fahrten. Oft sind dies Seniorinnen und Senioren oder „Personen mit Mobilitätseinschränkungen“, die keine andere Transportmöglichkeit haben. Der Kreis der Nutzungsberechtigten wird jeweils durch die Anbieter festgelegt.
Das Angebot wird durch eine Kommune, Gruppe oder Initiative (nicht zwingend einen eingetragenen Verein) organisiert und meist lokal öffentlich bekannt gemacht. Ein Fahrgeld wird nicht erhoben, aber ein Unkostenbeitrag ist möglich, ebenso wie Spenden an die Organisation. Rechtlich handelt es sich daher um eine Beförderung außerhalb des PBefG.
Für soziale Bürgerfahrdienste kommen Kleinbusse zum Einsatz, die oft auch von weiteren Organisationen genutzt werden und entsprechend nicht linienverkehrstauglich sind.
Diese Beschreibung gibt einen Überblick zu den wesentlichen Merkmalen. Weitere Details finden Sie in unserem Leitfaden und im Mobilikon-Artikel "Ehrenamtlicher Fahrdienst".
Im Vergleich zu den Bürgerbussen bilden die Sozialen Bürgerfahrdienste die größte Gruppe der ehrenamtlichen Verkehre in Baden-Württemberg. Es existieren 88 solche Fahrdienste (Stand April 2022). Dies liegt zum einen an der einfacheren Organisation und Umsetzung dieser Mobilitätskonzepte. Und zum anderen wird eine klare Zielgruppe adressiert. Gerade in ländlichen Räumen sind vor allem Menschen auf solche Angebote angewiesen, die nicht mehr selbst fahren können. In der Regel sind dies ältere Personen oder Menschen mit Behinderung.
Im Rahmen des Forschungsprojekts Komobil2035 (gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung) wurden Fahrdienste im Raum Ostwürttemberg untersucht, die auf freiwilligem Engagement beruhen. Hierzu wurden einige interessante Zahlen ermittelt, darunter auch, welche Personen die Fahrdienste primär nutzen und zu welchem Zweck.
Um allen Personen die Teilhabe am sozialen, kulturellen und öffentlichen Leben zu ermöglichen, bietet das Land verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Soziale Bürgerfahrdienste an:
Für die Tourenplanung eines Bürgerfahrdienstes sind mehrere Schritte notwendig. Neben der Kundenverwaltung und der Schichtenplanung der Fahrer:innen, sind weitere aufwendige Prüfschritte und Recherchen erforderlich. Mit dem Planungstool S.RufMobil werden die Betreiber flexibler Fahrdienste mit einer anwenderfreundlichen Softwarelösung unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite „Das Planungstool S.RufMobil“, im Flyer oder im Artikel „Bürgerrufautos EDV-gestützt disponieren“.
Bereits 2015 wurde in einem Modellprojekt zusammen mit der Universität Stuttgart der Einsatz eines Elektro-Pkw im Bürgerrufauto-Betrieb in Boxberg wissenschaftlich begleitet. Erfahrungen und Empfehlungen zu e-Mobilitätsprojekten können Sie in der Broschüre „e-BürgerBus: Elektrisch ehrenamtlich mobil“ nachlesen.
Im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins erhalten Betreiber von sozialen Fahrdiensten die Möglichkeit, sich Ihre E-Fahrzeuge und Wallboxen fördern zu lassen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der L-Bank.
Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben finden Sie zum Download in dem Fact Sheet „Fördermöglichkeiten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben im Gemeinschaftsverkehr“.
Auch Soziale Bürgerfahrdienste können eine Art Verwaltungspauschale erhalten. Die Beratungs- und Vermittlungsagentur „Pflege engagiert“ unterstützt den Auf- und Ausbau von sozialen Bürgerfahrdiensten in der Pflege.
Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Auch die Förderangebote der Allianz für Beteiligung sind für alle Arten von Gemeinschaftsverkehren nutzbar - etwa die sogenannten Beteiligungstaler und das Landesprogramm „Quartiersimpulse“.
Das Angebot des Kompetenznetz bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt bestehende Initiativen und Interessierte rund um das Thema Bürgerrufautos und andere Formen des Gemeinschaftsverkehrs.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich unter buergerbus@nvbw.de an das Kompetenznetz wenden.
Um das Rad nicht ständig neu zu erfinden bietet sich für Interessierte an, sich mit anderen Initativen auszutauschen. Bei der Umsetzung eines neuen Angebots können Best Praktice Beispiele helfen. Von der Angebotsidee, über die Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung werden in gemeinsamen Gesprächen mit allen Verantwortlichen Fragen geklärt. Um von den Erfahrungen anderer Regionen zu profitieren, sollten sich die Verantwortlichen bei der Planung eines neuen Angebots folgende Leitfragen beantworten: „Welches Angebotsmodell würde vor Ort passen?“ und „Wo funktioniert ein ähnliches Angebot schon anderswo?“.
Weitere hilfreiche Informationen und Hilfen finden Sie hier:
Seit 2014 befördern ca. 15 Fahrerinnen und Fahrer der Gemeinde und dem Altenförderverein Waldstetten/Wißgoldingen mobilitätseingeschränkte Personen in einem Umkreis von 15 Kilometern. Im Rathaus steht den Ehrenamtlichen ein Büro für den Telefondienst zu Verfügung.
Seit Februar 2021 bietet die Gemeinde mit einer Gruppe ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer einen sozialen Bürgerfahrdienst an, der für Erledigungen im Umkreis von bis zu 30 km genutzt werden kann. Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro.