Gemeinschaftsverkehre -
Bürgerbus News 6/2024
Das Bürgerrufauto ist die flexible Variante vom Bürgerbus - es verkehrt nicht auf einer festen Strecke, sondern hat ein Gebiet und einen Bedienungszeitraum, in dem Fahrten angeboten werden. Es ist jedoch kein Taxi-Ersatz, denn es bündelt die verschiedenen Fahrtwünsche zu einer Tour. Dabei wird außerdem geprüft, ob eine direkte Konkurrenz zum ÖPNV-Angebot besteht. Für die Tourenplanung sind daher mehrere Prüf- und Organisationsschritte nötig. Auch die Schichtenplanung, Fahrer- und Kundenverwaltung müssen geregelt werden. Bisher waren für diese Aufgaben umständliche Recherchen und viele manuelle Arbeitsschritte erforderlich.
Mit dem Planungstool „S.RufMobil“ gibt es jetzt eine Softwarelösung, die Sie bei all diesen Aufgaben unterstützt!
Das Tool ist als WEB Service konzipiert und wird über einen beliebigen Internet Browser bedient. Haupteinsatz ist in der „Telefonzentrale“, wo die Fahrtwünsche eingehen. Die Erfassung ist über eine Kalenderansicht sehr einfach, schnell und übersichtlich. Dazu sind üblicherweise nur die folgenden Angaben erforderlich:
Das Bürgerrufauto ist kein Taxi, wo jeder Auftrag separat erledigt wird, sondern ein öffentliches Verkehrsangebot. S.RufMobil macht Vorschläge, wo und wie Fahrtwünsche zusammengelegt werden können. Ebenso soll das Bürgerrufauto den sonstigen Nahverkehr sinnvoll ergänzen. Mit einer automatischen Abfrage bei der elektronischen Fahrplanauskunft EFA-BW wird geprüft, ob parallele Busverbindungen bestehen. Auch Anschlussverbindungen zum Bus- und Bahnverkehr lassen sich leicht organisieren.
Die Fahrtwünsche und Touren werden in einer Tabellenansicht („Fahrtenbuch“) zusammengestellt, die die Fahrer/-innen online einsehen oder ausdrucken können.
In S.RufMobil können die Stammdaten von Fahrer/-innen, Stammkunden, wichtigen Zielen verwaltet, der Schichtplan gepflegt und Statistiken über die Nutzung des Angebots geführt werden.
S.RufMobil wird für Betreiber von Bürgerrufautos und sozialen Bürgerfahrdiensten durch die NVBW bereitgestellt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages für die Software mit der NVBW. Für die Nutzung werden Unkostenbeiträge erhoben, die Sie in den Bestellformularen einsehen können:
Weiteres regeln die Nutzungsbedingungen.
Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den wir zur Regelung der datenschutzrechtlichen Fragen mit Ihnen abschließen müssen. Ferner erhalten Sie das Programmhandbuch. Eine Schulung kann zusätzlich bestellt werden.
Als Betreiber bekommen Sie einen passwortgeschützten Bereich, in dem Sie eigenständig ihr Angebot einpflegen, Touren planen und Ihre Daten verwalten können. Jeder Verkehr wird zu Beginn mit den spezifischen Regelungen wie Bediengebieten und -zeiten, Fahrpreisermittlung und anderen Parametern eingerichtet. Danach kann sofort mit der Fahrtwunscherfassung begonnen werden.