Gemeinschaftsverkehre -
6/2026 Bürgerbus-News
Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. Die Betreiber erhalten seit dem Jahr 2024 jährlich pauschal 2.000 Euro. Die Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Antragstellung entfällt. Eine Bestätigung, dass die Fördermittel zweckentsprechend in folgenden Bereichen verwendet werden, genügt:
Die Mittel für die Pauschale dürfen nicht verwendet werden, um Fahrzeuge bzw. Ersatzfahrzeuge anzuschaffen, direkte Betriebskosten des Verkehrs zu decken, wie z.B. Kraftstoffkosten, oder Personalkosten, die dem Ehrenamtsverkehr nicht eindeutig zugeordnet werden können (Bsp. Anteil an Personalkosten für hauptamtliche Gemeindemitarbeiter und -mitarbeiterinnen).
Neu seit 2024: Der Bewilligungszeitraum gilt für zwei Jahre. Der Bescheid wird für das Jahr der Beantragung sowie für das Folgejahr ausgestellt.
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Gemeinden und eingetragene Vereine, die einen entsprechenden Verkehr durchführen (ein zum Zwecke der Verkehrsdurchführung gegründeter Bürgerbusverein oder ein anderer mit der Verkehrsdurchführung befasster Verein).
Wichtig: Mit dem Antrag muss jährlich ein Nachweis über die Fahrplanveröffentlichung beim örtlich zuständigen Verkehrsverbund oder der NVBW / EFA-BW eingereicht werden. Dies gilt auch für Angebote, die zeitlich und räumlich flexibel sind. Sollten Sie Probleme mit der Fahrplanveröffentlichung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zudem benötigt es einer Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot stehen muss.
Antragsfrist: von 1. März bis 30. April 2026 (für den Bewilligungszeitraum 2026-2027)
Allgemein
Antragstellung 2026-2027
Antragsteller 2025-2026 (bitte die folgende Unterlagen für den Zwischenbericht 2025 vollständig zusenden)
Im Rahmen der Busförderung unterstützt das Land Baden-Württemberg die Beschaffung von Fahrzeugen für Bürgerbusprojekte. Für Niederflurfahrzeuge beträgt der Fördersatz aktuell 40.000 Euro, andere barrierefreie Bürgerbusfahrzeuge bezuschusst das Land mit bis zu 20.000 Euro. Für Gebrauchtfahrzeuge stehen 25 Prozent vom Kaufpreis, maximal 15.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Kleinbusse mit 6-8 Fahrgastplätzen.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wird der Förderbetrag auf Grundlage der für die entsprechende Technik bedingten Mehrkosten - im Vergleich zu einem konventionell angetriebenen Fahrzeug - festgelegt. Die Förderung kann sowohl für die Erstbeschaffung als auch den Ersatz eines vorhandenen Bürgerbusses genutzt werden.
Das Förderprogramm wird jährlich fortgeschrieben. Eine Antragstellung ist jeweils bis zum 31. Oktober des Jahres möglich. Die Anträge werden bewertet, in eine Rangfolge gebracht und die Bescheide im Folgejahr versandt.
Informationen zum Verfahren finden Sie hier auf der Homepage der L-Bank.
Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Gelder für Projekte zur Verfügung, die zu mehr Generationengerechtigkeit in Quartieren beitragen. Auch wer einen Bürgerbus oder einen ähnlichen Mobilitätsdienst initiieren möchte, hat die Chance auf einen Zuschuss. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen und kommunale Verbünde. Die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit der Zivilgesellschaft, beispielsweise mit Bürgerbusinitiativen, ist vom Ministerium ausdrücklich erwünscht.
Das Ministerium lässt bewusst die Kommunen und die Menschen vor Ort gemeinsam Vorschläge machen, was das Miteinander im Quartier verbessert. Inhaltlich ist nur vorgegeben, dass sich die Projekte im weitesten Sinne mit den Themen Senioren, Altern oder Pflege im Quartierkontext befassen müssen. Die Maßnahmen dürfen dann aber über den Personenkreis der älteren MitbürgerInnen und Mitbürger hinausgehen. Auch Projekte in den Bereichen Wohnraum, Mobilität, soziales Miteinander, Integration oder Umwelt sind möglich.
Eine genaue Definition des Begriffs „Quartier“ gibt es im Förderprogramm nicht. Die Antragsteller müssen klar darstellen, für welche Raumeinheit sie das Projekt entwickelt haben und warum diese Abgrenzung im konkreten Fall sinnvoll ist.
Weitere Infos zum Förderprogramm „Quartiersimpulse“ und der übergeordneten Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ gibt es hier.
Der Förderbaukasten der Allianz für Beteiligung zeigt, welche Förderprogramme das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg und der Allianz für Beteiligung anbietet, um Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen bei ihren Projekten zu unterstützen.
Annabel Stoffel
Allianz für Beteiligung e.V.
Telefon: 0711/34 22 56 06
E-Mail: Annabel.Stoffel@afb-bw.de
Die Kosten für den Druck eines Einladungsflyers, für die Kinderbetreuung während einer Veranstaltung oder für die Moderation eines Workshops – gerade für kleinere Bürgerinitiativen, Vereine und Gruppen sind diese Ausgaben belastend. Hier setzt das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ der Allianz für Beteiligung und des Landes Baden-Württemberg an. Sie gewähren einen Sachkosten-Zuschuss von bis zu 2.000 Euro zur Durchführung von lokalen Beteiligungsprojekten. Ein Bürgerbusverein, der die Einwohner der Gemeinde zu einer Diskussion über eine neue Linie einlädt, kann sich ebenso um eine Förderung bewerben, wie eine Gruppe engagierter Menschen, die erst noch eine Bürgerinitiative gründen will. Die Themen der Beteiligungsprojekte sind inhaltlich frei wählbar.
Hauke Hamann
Allianz für Beteiligung e.V.
Telefon: : 0711/34 22 56 11
E-Mail: Hauke.Hamann@afb-bw.de
Das Förderprogramm »Gut Beraten!« der Allianz für Beteiligung unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beteiligungsprojekte zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinanders vor Ortumsetzen möchten. Engagierte Bürger:innen haben die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, Projektorganisation und Projektdurchführung beraten zu lassen. Auch Bürgerbus- und andere Mobilitätsinitiativen können hier einen Zuschuss zum Planungs- und Vorbereitungsaufwand ihrer Projekte erhalten.
Themenschwerpunkte der Förderung sind „Ländlicher Raum“, „Quartiersentwicklung“, „Mobilität“ und „Energie und Klimaschutz“.
Weitere Informationen und die Antragsphasen zum Förderprogramm „Gut beraten!“ finden Sie hier.
Der Förderbaukasten der Allianz für Beteiligung zeigt, welche Förderprogramme das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg und der Allianz für Beteiligung anbietet, um Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen bei ihren Projekten zu unterstützen.
Iryna Bril
Initiative Allianz für Beteiligung e.V.
Telefon: 0711/34 22 56 03
E-Mail: Iryna.Bril@afb-bw.de
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II 2016 wird der Auf- und Ausbau des Ehrenamtes in der Pflege (§ 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI) sowie die Selbsthilfe in der Pflege (§ 45 d SGB XI) gefördert. Die landesweite Beratungs- und Vermittlungsagentur „Pflege engagiert“ unterstützt interessierte Träger und Gruppen bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Zuwendungsfähig sind Gruppen, die sich ehrenamtlich engagieren sowie Selbsthilfegruppe, die im Umfeld der Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit tätig sind. Dies können sein:
Nicht förderfähig sind Private Träger.
In den Handlungsfeld 1 „Selbständigkeit erhalten“ fällt das Kriterium der Mobilität.
Gefördert werden entstandene Kosten, die mit dem Aufbau oder der Praxis einer solchen Initiative entstehen (bspw. Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Personen, Sachkosten, etc.)
Die Antragsfristen sind jeweils unterschiedlich gestaltet. Die Fristen können auf den Seiten der Agentur „Pflege engagiert“ entnommen werden.
Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Pflege-engagiert-Website.
Die ARBES e.V. (Arbeitsgemeinschaft des Bürgerschaftlichen Engagements in Baden-Württemberg) fördert ehrenamtliche Initiativen im Land im Rahmen der Engagementstrategie Baden-Württemberg. Aus Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration können jährlich Sachkosten in Höhe von bis zu 750 Euro pro Initiative unterstützt werden.
Die Förderung ist bewusst niedrigschwellig angelegt und kann auch von Initiativen im Bereich Gemeinschaftsverkehre genutzt werden – insbesondere zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, der Organisation sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Gemeinnützigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung ist jedoch eine organisierte Struktur (z. B. eine Geschäftsordnung) sowie eine Mitgliedschaft bei der ARBES e.V. beziehungsweise die Bereitschaft, Mitglied zu werden.
Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, insbesondere:
Nicht förderfähig sind investive Ausgaben sowie laufende Betriebskosten (z. B. Fahrzeuge, Wartung, Kraftstoff oder regulärer Fahrbetrieb).
Die konkreten Förderbedingungen sowie die Antragsunterlagen sind auf der Website der ARBES e.V. abrufbar.
Anträge können jeweils bis zum 30. April für das laufende Jahr eingereicht werden.
Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter „Fragen und Antworten“