Kostenlose Bürgerbusnutzung mit VVS-Ticket

Die Region Stuttgart zahlt Bürgerbusbetreibern ab 1. Januar 2022 einen Zuschuss, wenn sie Fahrgäste mit VVS-Ticket kostenlos mitnehmen.

Gute Nachrichten für alle Bürgerbusnutzer mit VVS-Ticket. Diese Fahrgäste können ab dem 1. Januar 2022 kostenlos mitfahren. Voraussetzung: der Betreiber des Bürgerbusses schließt sich einer neuen Regelung zur Finanzierung an. Grundlage dafür ist die Allgemeinen Vorschrift des Verbands Region Stuttgart, deren Änderung in der gestrigen Regionalversammlung beschlossen wurde. Sie sieht vor Bürgerbusbetreiber künftig durch Ausgleichsleistungen zu entlasten, wenn sie VVS-Fahrscheine akzeptieren.

In den letzten Jahren haben Bürgerbusverkehre in der Region Stuttgart deutlich zugenommen. „Ehrenamtlich betriebene Bürgerbusverkehre sind eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV und schließen Angebots- und Netzlücken insbesondere in kleineren und mittelgroßen Gemeinden“, so die Regionaldirektorin des Verbands, Dr. Nicola Schelling. Um sowohl die Betreiber als auch die Fahrgäste finanziell zu entlasten, zählenkünftig das Fahrpersonal und gegebenenfalls ergänzend der VVS wie viele Personen in den Bussen mitfahren. Auf dieser Basis erhalten die Betreiber einen Zuschuss. Somit können sie auf eine zusätzliches Kostenbeteiligung der Fahrgäste mit gültigem VVS-Ticket verzichten. Die neue Zuschussregelung gilt aber nur, sofern die Nutzung des Bürgerbusses nicht sowieso kostenlos ist.

„Die Zahl der meist ehrenamtlich betriebenen Bürgerbusse hat in den letzten Jahren zugenommen. Sie werden insbesondere als Ergänzung des normalen ÖPNV wahrgenommen und können flexibel zu den gewünschten Zielen eingesetzt werden. Um dieses Fundament des Ehrenamtes zu stärken, macht es Sinn, den Bürgerbusbetreibern 30 einen Anteil der Fahrgeldeinnahmen der VVS-Fahrgäste zukommen zu lassen. Dies wird den oftmals älteren Menschen den Zugang zum Bürgerbus in ihrer Umgebung er-leichtern“, sagte VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger.

Der Verband Region Stuttgart regelt über die Allgemeine Vorschrift unter anderem die Finanzierung der Busverkehre. Im Einvernehmen mit den Verbundlandkreisen und dem baden-württembergischen Ministerium für Verkehr wurde die Aufnahme von Bürgerbus-verkehren in die Finanzierung beschlossen.

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