Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Land Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger finanziell beim Einrichten und beim Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten. Sofern die Antragsteller ihre Fahrzeuge im weiß-gelben Landesdesign gestalten, ist ein Zuschuss von bis zu 2 Millionen Euro möglich, gehen sie in einem eigenen Design an den Start, ist die Förderung bei 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt- und Landkreise können bis zum 27. September 2024 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen.
Einen Antrag zu stellen, lohnt sich: 2023 hat das Ministerium für Verkehr alle Förderanträge für On-Demand-Verkehre bewilligt. Über eine Zusage konnten sich die Landkreise Enzkreis, Heilbronn, Karlsruhe und Reutlingen sowie die Stadt Heidelberg freuen. Die Fördersummen liegen zwischen rund 334.000 Euro und 1,7 Millionen Euro.
Der nächste On-Demand-Verkehr, der an den Start geht, ist Hey!Move im Landkreis Tuttlingen. Fahrgäste können dort ab dem 1. Mai zum Smartphone greifen und Fahrten buchen. Der Landkreis Tuttlingen hatte bereits 2022 eine Förderzusage erhalten.
Die im Antrag festgelegte Größe des Bediengebietes muss erst nach fünf Jahren erreicht werden und wird vom Antragsteller selbst bestimmt. Es ist dadurch möglich, in einer Pilotphase mit einem kleinen Bediengebiet zu starten und dieses schrittweise zu erweitern.
Zum Förderprogramm werden auch in diesem Jahr wieder Sprechstunden angeboten:
- 1. Sprechstunde On-Demand-Verkehre: Dienstag, 14.05.2024, 14:00-15:00 Uhr
- 2. Sprechstunde On-Demand-Verkehre: Dienstag, 09.07.2024, 14:00-15:00 Uhr
- 3. Sprechstunde On-Demand-Verkehre: Dienstag, 10.09.2024, 14:00-15:00 Uhr
Weitere Informationen zum Förderprogramm On-Demand-Verkehre
- Förderrichtlinie On-Demand-Verkehre 2024
- Antragsformular als Download
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Frau Kreinberger von der NVBW unter magdalena.kreinberger@nvbw.de zur Verfügung.