Jetzt noch Antrag für Tankinfrastruktur einreichen

Die Richtlinie Ladeinfrastruktur ist im September in Kraft getreten - Antragsfrist ist der 31. Oktober.

Die Elektromobilität und die Bereitstellung von Wasserstofftankinfrastruktur leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der wirtschafts-, verkehrs- und klimapolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg. Am 08.September ist die Richtlinie Ladeinfrastruktur in Kraft getreten. Diese Richtlinie konkretisiert die Förderung der Errichtung von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur und der zugehörigen Netzanschlusskosten an Haltestellen, multimodalen Knoten und Betriebshöfen und zentralen Werkstätten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.  

Zuwendungsberechtigte sind neben ÖDA-Unternehmen auch Unternehmen, die eigenwirtschaftliche Verkehre betreiben. 

Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent. Anmeldungen zum Förderprogramm sind jährlich zum 31.10. bei den Regierungspräsidien als Bewilligungsstellen einzureichen. Teilweise (außer bei einer Förderung nach Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)) sind unterjährige Programmaufnahmen möglich. Die Einzelheiten unter anderem zum Förderumfang und Förderverfahren, insbesondere die beihilferechtlichen Anforderungen, ergeben sich aus der Richtlinie Ladeinfrastruktur und ergänzend aus der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LGVFG (VwV-LGVFG). 

ÖPNV: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) 

Hinweis: In Kürze wird eine Änderungsrichtlinie zur Richtlinie Ladeinfrastruktur auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr veröffentlicht, da die DAWI-De-minimis-Verordnung als weitere beihilferechtliche Rechtfertigung für die Förderung von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur der Richtlinie Ladeinfrastruktur in Betracht kommt.  

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