Viele Verkehrsunternehmen suchen händeringend nach Busfahrer:innen. Die Rechtslage macht es ihnen nicht einfach, denn sie enthält Vorgaben zum Mindestalter und macht es schwer, Personal aus Drittstaaten anzuwerben. Das könnte sich schon bald ändern.
Das Europäische Parlament hat sich in seiner Plenumssitzung zur Novellierung der europäischen Führerscheinrichtlinie vom 28. Februar 2024 für grundlegende Reformen des Führerscheinwesens ausgesprochen. Das Parlament will unter anderem das Mindestalter für Busfahrer:innen von 24 auf 21 Jahre (Führerscheinklasse D) und für die Führerscheinklassen D1 und D1E (bis zu 16 Fahrgäste) von 21 auf 18 Jahre absenken. Zudem soll für unter 21-jährige Busfahrer:innen in der Ausbildung im Linienverkehr die praxisferne 50-Kilometer-Beschränkung für Fahrten ohne Fahrgäste fallen. Auch die Qualifikationen von Busfahrer:innen aus Drittstaaten sollen in Zukunft leichter in der Europäischen Union anerkannt werden. Durch die Gesetzesnovelle könnte es für Verkehrsunternehmen in Zukunft einfacher werden, Fahrpersonal zu gewinnen.
Bevor die vom Parlament angeregten Änderungen in Kraft treten können, müssen sich die Parlamentarier:innen noch mit der EU-Kommission und dem Ministerrat im sogenannten Trilog auf eine gemeinsame Position einigen. Erst nach der Europawahl im Juni wird das Thema weiter behandelt werden. Mit einem Kompromissvorschlag wird im Herbst 2024 gerechnet. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie jedoch erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.