Seit 2018 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. In diesem Jahr hat das Land das Förderprogramm grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Förderung kann seit diesem Jahr für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden. Bisher musste der Antrag jährlich neu gestellt werden.
- Der Zuschuss steigt von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr.
- Das Land hat die zuwendungsfähigen Kosten um Wartungskosten, Kfz-Versicherung und das Fahrzeugleasing erweitert.
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Gemeinden und eingetragene Vereine. Einen Antrag für den Zeitraum 2024-2025 können Sie ab sofort bis zum 15. Mai 2024 stellen.