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Förderprogramm für Gemeinschaftsverkehre

Die neue Förderung für Bürgerbusse und Bürgerrufautos löst das Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale ab.

Seit 2018 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. In diesem Jahr hat das Land das Förderprogramm grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Förderung kann seit diesem Jahr für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden. Bisher musste der Antrag jährlich neu gestellt werden.
  • Der Zuschuss steigt von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr.
  • Das Land hat die zuwendungsfähigen Kosten um Wartungskosten, Kfz-Versicherung und das Fahrzeugleasing erweitert.

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Gemeinden und eingetragene Vereine. Einen Antrag für den Zeitraum 2024-2025 können Sie ab sofort bis zum 15. Mai 2024 stellen.

Eine Liste mit allen förderfähigen Kosten, die Förderbedingungen und die Antragsformulare finden Sie hier.

 

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