Standardisierte Bewertung

Die neue Verfahrensanleitung zu Standardisierten Bewertung berücksichtigt neue Fördertatbestände und vereinfacht Bewertungsverfahren.

Das gängigste Verfahren für Nutzen-Kosten-Untersuchungen im ÖPNV stellt die Standardisierte Bewertung dar. Diese wurde im Verlauf des Jahres 2021 in einem vom BMDV geführten Arbeitskreis weiterentwickelt. An der Fortschreibung der Verfahrensanleitung waren neben einer Vielzahl von Bundesländern auch die kommunalen Spitzenverbände und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beteiligt. Dabei wurde die bisherige Verfahrensanleitung an die zusätzlichen Anforderungen aus der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) von 2020 angepasst. Dadurch können nun künftig auch neue Fördertatbestände berücksichtigt werden. Zudem wird für bestimmte Maßnahmen ein vereinfachtes Bewertungsverfahren ermöglicht. Zusammen mit der Veränderung bestimmter Wertansätze und der Einführung neuer Nutzenkomponenten wird zukünftig die Förderung einer größeren Anzahl von ÖPNV-Projekten ermöglicht. Die neue Verfahrensanleitung ist am 01. Juli 2022 in Kraft getreten.

Hier hat das BMDV die neue Verfahrensanleitung veröffentlicht.

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Schlagwörter: Fördermittel

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