Ein gutes öffentlich zugängliches Mobilitätsangebot steigert die gesellschaftliche Teilhabe der Bevölkerung und kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem es die Abhängigkeit vom eigenen Auto reduziert. Durch die Verbindung von Mehrfunktionshäusern (z. B. Gemeindehaus, Jugendzentrum oder Gewerbezentrum mit Arztpraxen, Geschäften und einer Bankfiliale) mit Mobilitätsstationen können in Landgemeinden zentrale, attraktive Orte entstehen, die gut erreichbar sind. Um die Entstehung solcher Orte voranzubringen, bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Förderung „LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen“ an.
Mobilitätsstationen sind Orte, an denen mehrere Verkehrsmittel verknüpft sind: Beispielsweise indem sie gleichzeitig Anlaufpunkt für einen On-Demand-Verkehr oder Haltestelle für einen Bürgerbus sind und Leihstation für Fahrräder.
Die Fördermaßnahme richtet sich an ländliche Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus zwei Phasen: In der Konzeptionsphase wird eine passgenaue Lösung für die Kommune erarbeitet, die auf die Bedarfe der lokalen Bevölkerung zugeschnitten ist. Antragsberechtigt für die Konzeptionsphase sind daher Gemeinden und Gemeindeverbände (auch Landkreise).
In der Konzeptionsphase können Kommunen bis zu 12 Monate lang mit bis zu 75.000 Euro gefördert werden. Interessierte können bis zum 30.11.2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Unter bestimmten Bedingungen werden in einer anschließenden dreijährigen Initialisierungsphase Personalstellen für die Koordinierung und Steuerung zur Initialisierung der einzelnen Elemente der Mobilitätsstationen gefördert. Für die Initialisierungsphase kann der Kreis der Zuwendungsempfänger basierend auf dem entwickelten Konzept um weitere Akteure erweitert werden.
Auf der Website der BLE finden sie weiter Informationen sowie die Antragsunterlagen.