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Förderung für Mobilitätsstationen

Das BMDV fördert kleine und mittlere Gemeinden in strukturschwachen Regionen bei der Errichtung und dem Ausbau von Mobilitätsstationen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) fördert die Errichtung und den Ausbau von Mobilitätsstationen, die einen signifikanten Beitrag zur Vernetzung kommunaler Verkehrsangebote leisten, mit insgesamt 12 Millionen Euro. Im Sinne dieser Förderung werden Mobilitätsstationen als sichtbare Standorte verstanden, an denen öffentlicher Verkehr und Individualverkehr sowie verschiedene Verkehrsmittel wie Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder Sharing-Angebote multimodal verknüpft werden. Die Mobilitätsstationen sollen Nutzer:innen als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte dienen.

Da in kleinen und mittleren Gemeinden dafür ein verhältnismäßig hoher Aufwand für Ausschreibungen und Einrichtung entsteht, richtet sich das Förderangebot an Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen. Die Förderung ist Teil der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“.

Einfach und schnell beantragen

Ab sofort können Antragsberechtigte bis zum 11.10.2023 kurze Skizzen per E-Mail an MoS-tat@vdivde-it.de einreichen. Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze über ein einfaches Skizzenformular einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Am Mittwoch, den 04.10.2023 findet um 10 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf statt. Nutzen Sie die Veranstaltung gerne, um Ihre Fragen rund um die Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung zu stellen. Bei Interesse können Sie sich hier dafür anmelden und erhalten im Vorfeld die Einwahldaten.

Nachhaltig mobil planen

Neben Mobilitätsstationen fördert das BMDV auch die nachhaltige Mobilitätsplanung durch Kommunen. Gefördert wird das Erstellen oder Fortschreiben von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach den von der EU-Kommission entwickelten „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs). Auch begleitende Maßnahmen wie Verkehrsmodellierung oder Beteiligungsverfahren sind förderfähig. Die Förderquote liegt bei 65 Prozent. Finanzschwache Kommunen bekommen bis zu 80 Prozent der Kosten vom BMDV erstattet. In diesem Jahr stehen insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist auch hier die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“.

Ab sofort können Antragsberechtigte bis zum 11.10.2023 Skizzen per E-Mail (SUMP@vdivde-it.de) einreichen. Hier gibt es weitere Informationen zur Förderung von nachhaltigen Mobilitätsplanung.

 

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