Karikatur "ÖPNV groß denken".
Foto: Jonas Raeber

Vorfahrt für den ÖPNV

Die Ausbaustrategie

Die Regierungsparteien von Baden-Württemberg haben die Verkehrswende im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das Land ist dank ÖPNV-Strategie 2030, Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass auf dem Weg zu einer klimafreundlicheren Mobilität.

Um die Ziele des Landes Baden-Württemberg beim Klimaschutz zu erreichen, haben die Regierungsparteien Bündnis 90/die Grünen und CDU die Verkehrswende in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Bis 2030 will die Landesregierung den CO2-Ausstoß des Verkehrssektors um 55 Prozent reduzieren (Bezugsjahr 2010). Daher hat sie sich folgende Ziele gesetzt:

  • Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr sind verdoppelt.
  • Auf den Straßen in den Städten und in den ländlichen Räumen ist ein Fünftel weniger Kfz-Verkehr unterwegs.
  • Jedes zweite Auto fährt klimaneutral.
  • Jede zweite Tonne im Güterverkehr wird klimaneutral transportiert.
  • Die Bürgerinnen und Bürger legen jeden zweiten Weg zu Fuß oder mit dem Rad zurück.

Gerade für das Erreichen der beiden ersten genannten Ziele ist ein massiver Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs (ÖV) zentral. Das Land hat daher eine umfassende Untersuchung zu wirksamen Handlungsoptionen anfertigen lassen, eine Strategie verabschiedet, die Umsetzung begonnen und Modellversuche gestartet.

Der ÖPNV-Report

Im „ÖPNV-Report Baden-Württemberg 2020“ gibt das Consultingunternehmen civity Handlungsempfehlungen zur Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV. Im Fokus steht dabei ein massiver Ausbau des Angebots und eine Verdichtung des Takts. Das auch in ländlichen Räumen die Fahrgastzahlen deutlich erhöht werden können, belegt eine vergleichende Analyse mit der Schweiz und dem österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Mehr zum ÖPNV-Report lesen Sie hier.

Die ÖPNV-Strategie 2030

Mit der ÖPNV-Strategie 2030 hat die grün-schwarze Landesregierung im Mai 2022 den Fahrplan für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs bis 2030 beschlossen. Sie ist in fünf Schwerpunktthemen, zehn Handlungsfelder und 130 konkrete Maßnahmen gegliedert, die den Weg zu einem besseren Angebot vorgeben. Die Themen reichen vom Ausbau des Bus- und Bahnangebots über die Beschleunigung der Fahrten, etwa durch bessere Ampelschaltungen, bis hin zu einfach verständlichen und attraktiven Tarifen und Bezahlsystemen.

Mehr zum ÖPNV-Strategie 2030 lesen Sie hier.

Die Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie gibt vor, dass alle Ortschaften von 5 bis 24 Uhr mindestens alle 15 Minuten in städtischen und alle 30 Minuten in ländlichen Räumen mit dem ÖPNV angebunden werden sollen. Dieses dichtere ÖPNV-Angebot soll die Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom eigenen Auto machen. Es ermöglicht beispielsweise dem Krankenpfleger morgens zur Frühschicht im Nachbarort zu fahren oder der Studentin abends nach dem Kino den Heimweg zu ihrer WG am Stadtrand zu bewältigen. Die Mobilitätsgarantie ist in der ÖPNV-Strategie 2030 verankert.

Mehr zur Mobilitätsgarantie lesen Sie hier.

Der Mobilitätspass

Mit dem Mobilitätspass will das Land Baden-Württemberg seinen Kommunen die Möglichkeit eröffnen, ihren Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Anreize für den Umstieg vom Auto auf Busse und Bahnen zu setzen. Derzeit läuft ein großer Modellversuch, in dem mehrere Kommen und Regionen vier verschiedene Varianten eines Mobilitätspasses erproben:

  • Eine Gebühr, die alle Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen und für die sie im Gegenzug ein Bürgerticket für Busse und Bahnen bekommen.
  • Eine Straßennutzungsgebühr für Autofahrerinnen und -fahrer, die in ein ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe umgewandelt wird, von dem sie Zeitkarten für Busse und Bahnen kaufen können.
  • Eine Nahverkehrsangabe für Kfz-Haltende, die in ein ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe umgewandelt wird, von dem sie Zeitkarten für Busse und Bahnen kaufen können.
  • Eine Variante, in der Arbeitgeber die Gebühr für ihre Angestellten zahlen.

Mehr zum Mobilitätspass lesen Sie hier.

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