Kommt der 4,25-Tonnen-Führerschein?

Da Fahrzeuge mit alternativen Antrieben oft schwerer sind als vergleichbare Verbrenner, plant die EU die Gewichtsobergrenze für Führerscheinklasse B anzuheben.

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf damit in Deutschland Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht inklusive Personen und Gepäck fahren. Bei Autos ist das Einhalten dieser Gewichtsobergrenze kein Problem. Bei Großraum-Pkw oder Kleinbussen mit sieben oder acht Personen an Bord, kann es hingegen schon mal knapp werden. Und zwar besonders dann, wenn es sich um ein Elektrofahrzeug mit einer schweren Batterie handelt.

Eine gute Nachricht für Bürgerbusvereine: Um die E-Mobilität nicht auszubremsen, will die EU-Kommission die Gewichtsobergrenze für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf 4,25 Tonnen anheben [laut Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h) des Vorschlags für die Neuregelung]. Als alternative angetrieben gelten Kraftfahrzeuge laut Artikel 2 der Richtlinie 96/53/EG, wenn sie mit Strom, Wasserstoff, Erdgas, oder Flüssiggas fahren.

Gerade Bürgerbusse mit speziellen Umbauten für die Nutzung im Linienverkehr – wie etwa Niederflurbereich, Lift, Rollstuhlplatz oder Stehhöhe reichen bei voller Beladung oft schon an die 3,5 Tonnen heran. Für E-Fahrzeuge ist die Gewichtsgrenze nur mit erheblichem Aufwand bei der Konstruktion oder durch die Reduzierung der Platzzahl einzuhalten. Daher gibt es auch kaum passende Fahrzeuge auf dem Markt. Eine Umsetzung des Kommissionsvorschlags könnte sich für die Bürgerbusszene gleich doppelt positiv auswirken: Zum einen könnten weitere passende Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben auf den Markt kommen, zum anderen ist es leichter Fahrerinnen und Fahrer zu finden, wenn diese sich mit dem aktuellen Pkw-Führerschein (Klasse B) hinters Steuer setzen dürfen. Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen wird bislang eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (ausgestellt bis Ende 1998) oder ein Führerschein der Klassen C1 oder D1 benötigt.

Das EU-Recht erlaubt in der aktuell geltenden Fassung der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG [Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe c)] Inhabern eines Führerscheins der Klasse B bereits heute Fahrzeuge mit einem alternativem Antrieb und einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Die Umsetzung in nationales Recht ist für die Mitgliedsstaaten aber freiwillig und wurde in Deutschland nur für den Güterverkehr vorgenommen. Mit der neuen Regelung will die Kommission für eine EU-weit einheitliche Rechtslage sorgen.

Bis die Regelung in Kraft tritt, wird es allerdings noch eine Weile dauern. Würde die Verordnung beispielsweise nächstes Jahr verabschiedet, würde sie wahrscheinlich erst 2027 angewandt werden. Denn die Mitgliedsländer haben dem Vorschlag nach 3 Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.

Hier geht es zum Verordnungsentwurf und zur Diskussion (bis 8.6.2023)

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