Mit einem Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK) will das Land die notwendigen Schritte zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr in Baden-Württemberg umsetzen. Das Eckpunktepapier hat der Ministerrat am Dienstag (8. November) in Stuttgart beschlossen. Die Eckpunkte sehen unter anderem die Verdopplung des Öffentlichen Verkehrs vor – beispielsweise durch eine Mobilitätsgarantie in Bus und Bahn von 5 bis 24 Uhr. Zudem sollen selbstaktive Wege zu Fuß oder mit dem Rad unterstützt werden, etwa durch ein landesweites RadNETZ. Ein weiteres Ziel sind mehr klimaneutrale Autos, hierfür soll unter anderem eine Ladeinfrastruktur in fußläufiger Entfernung in Siedlungsgebieten aufgebaut werden.
Die neuen Angebote für eine nachhaltige Mobilität werden flankiert durch sinnvolle rahmensetzende Vorgaben, zum Beispiel beim Parken und bei Nullemissionszonen, sowie durch neue oder weiterentwickelte Finanzierungsinstrumente wie der Lkw-Maut oder dem Mobilitätspass.
Verkehrsminister Hermann sagte: „Wirkungsvolle Maßnahmen, mit denen wir die Verkehrswende schaffen können und damit mehr Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten gewinnen, liegen auf dem Tisch. Jetzt gehen wir ins Gespräch mit Bürgerschaft, Städten und Gemeinden, Wirtschaft und Verbänden.“
Der Minister erläuterte, Klimaschutz im Verkehr gelinge nicht mit einer einzelnen Maßnahme, sondern sei eine Gemeinschaftsaufgabe für heutige und vor allem auch künftige Generationen. „Wesentlich für die gemeinschaftliche Umsetzung durch Politik und Verwaltung, Unternehmen und Verbänden, Bürgerinnen und Bürger ist unter anderem eine langfristige Finanzierung, die auch neue Instrumente braucht. Mit der Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen sowie dem Mobilitätspass wollen wir in Baden-Württemberg Vorreiter für eine verlässliche, flächendeckende und zügig umgesetzte Verkehrswende sein.
Deutlich machte Minister Hermann zudem: „Die Bund-Länder-Gespräche zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs haben gezeigt, dass für die Mobilitätsgarantie der Weg noch weiter ist als gedacht. Wir bleiben aber dran, denn die mit der Mobilitätsgarantie geplanten Angebotsverbesserungen sind zentral für den Ausbau des ÖPNV und die Verdopplung der Fahrgastzahlen.“
Klimaneutralität bis 2040 erforderlich
Das Klimaschutzgesetz hat die Klimaschutzziele in Baden-Württemberg verbindlich gemacht: Bis 2030 müssen im Verkehr 55 Prozent CO2 eingespart werden. 2040 ist bereits die Klimaneutralität erforderlich; es darf also gar kein fossiler Kraftstoff mehr eingesetzt werden. Minister Hermann machte deutlich: „Dies gelingt durch klimaneutrale Fahrzeuge, weniger Autos in den Städten und Gemeinden und bessere Angebote. Das Land will die Chancen einer eine Antriebs- und Mobilitätswende nutzen, um Mobilität flexibel, bedarfsgerecht und umweltschonend zu gestalten.“
Das im Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier zum Landeskonzept Mobilität und Klima enthält die wichtigsten Maßnahmen, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) im Verkehrsbereich wirkungsvoll umzusetzen. Der Auftrag zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes folgt aus dem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Dabei stellen die Maßnahmen nur eine Auswahl dar. So sind beispielsweise allein in der ÖPNV-Strategie des Landes schon 135 Maßnahmen enthalten.
Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn Land und Kommunen gemeinsam große Anstrengungen unternehmen und ihre Aktivitäten bündeln, etwa beim Radwegeausbau. Zudem sind wesentliche Weichenstellungen durch den Bund und die EU notwendig. Auch dazu enthalten die Eckpunkte Forderungen, etwa zum CO2-Preis und zu einer Beimischungsquote für reFuels (erneuerbare Kraftstoffe).