Landesförderung für E-Bürgerbusse neu geregelt

Bürgerbusvereine und kleinere Kommunen können für E-Fahrzeuge den höchsten Fördersatz von bis zu 60 Prozent erhalten.

Seit mehreren Jahren schon unterstützt das Land die Bürgerbusse im Land mit einem Zuschuss zum Fahrzeugkauf, sofern die Busse im öffentlichen Linienverkehr eingesetzt werden. Pro Jahr erhalten zwischen fünf und zehn Initiativen eine solchen Förderung, die für Erst- wie für Folgebeschaffungen nutzbar ist.

E-Bürgerbusse sind in der Anschaffung deutlich teurer als konventionell angetriebene Fahrzeuge, besonders wenn sie für den Einsatz im Linienverkehr - also unter anderem mit Niederflurbereich und Stehhöhe - angepasst sind. Daher ist bei E-Fahrzeugen nach der Förderrichtlinie auch eine höhere Förderung möglich.

Aus beihilferechtlichen Gründen kann der bewilligte Zuschuss allerdings nicht mehr auf Basis eines pauschalen Festbetrags festgelegt werden, sondern muss sich auf die durch den E-Antrieb bedingten Mehrkosten beziehen. Der Förderbetrag wird somit durch einen Preisvergleich zwischen Elektro- und Dieselfahrzeug ermittelt. Dabei gelten folgende Preisobergrenzen:

  • barrierefreies E-Fahrzeug: 80 000 Euro (Vergleichswert barrierefreier Dieselbus: 40 000 Euro)
  • Niederflur-E-Fahrzeug: 180 000 Euro (Vergleichswert Niederflur-Dieselbus: 50 000 Euro)

Die Landesförderung deckt dann einen Teil der ermittelten Preisdifferenz ab. Die Höhe dieses Anteils hängt vom Status des Antragstellers ab. Bürgerbusvereine und kleinere Kommunen können jedoch in aller Regel wie ein Kleinunternehmen betrachtet werden und so eine Förderung von 60 Prozent (höchster Fördersatz) der umweltbedingten Mehrkosten erhalten.

Anträge für die Förderperiode 2024 können bis 31. Oktober 20232 bei der L-Bank eingereicht werden. Für die Bürgerbus-Fahrzeugförderung stehen nach aktuellem Stand pro Jahr 200.000 Euro zur Verfügung.

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