Ein Pendler in einem weißen Hemd sitzt im Bus und liest Zeitung.
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Bürgertickt und ÖPNV-Budget

Mobilitätspass

Mit dem Mobilitätspass gibt das Land Kommunen die Möglichkeit, finanzielle Anreize für den Umstieg vom Auto auf Busse und Bahnen zu setzen. Z. B. durch die Erhebung einer Gebühr, die in ein Bürgerticket umgewandelt wird.

Die Verkehrswende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Leben aller Menschen positiv beeinflussen wird. Der unmittelbare Nutzen liegt in der Entlastung der Straßen vom Autoverkehr durch Bündelung im ÖPNV, Emissionsreduktion durch weniger Autoverkehr, weniger Staus und eine unbeschwerte Fortbewegung aller Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum. Um den zur klimafreundlichen Verkehrswende erforderlichen Ausbau öffentlicher Verkehrsangebote zu bewerkstelligen, bedarf es neuer und langfristig tragfähiger Finanzierungsinstrumente. Neben dem Ausbau der klimafreundlichen Mobilitätsangebote sind gleichzeitig auch finanzielle Anreize erforderlich, damit die Menschen weniger Auto fahren und stattdessen auf den ÖPNV und andere klimafreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Damit wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zu lebenswerteren Städten und Gemeinden geleistet.

Mit dem Mobilitätspass möchte das Land mit seiner Gesetzgebungskompetenz den Kommunen daher die Möglichkeit bieten, zusätzliche Mittel für den dringend erforderlichen Ausbau des ÖPNV zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. Folgende Varianten eines Mobilitätspasses werden aktuell im Rahmen eines Projektes mit Modellkommunen untersucht: Ein Mobilitätspass für Einwohner („Bürgerticket“), für Kfz-Halter („Nahverkehrsabgabe“), für Kfz-Nutzer („Straßennutzungsgebühr“) sowie als kommunales Prüfanliegen eine Arbeitgeberabgabe. Dabei müssen jeweils alle EinwohnerInnen einer Kommune, Kfz-HalterInnen in einem festgelegten Gebiet oder Kfz-NutzerInnen auf definierten Straßen oder Arbeitgeber eine verpflichtende Abgabe (Gebühr bzw. Beitrag) leisten. Gleichzeitig erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Gegenleistung: ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe, welches beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Doppelzahlungen sollen für Pendlerinnen und Pendler beim Mobilitätspass ausgeschlossen werden. Auch soziale Gesichtspunkte werden berücksichtigt. So sollen etwa Ausnahmen für Azubis, Studierende oder ALG II-Empfänger*innen möglich sein.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kommunen

Wichtig ist dem Verkehrsministerium, dass die Einführung des Mobilitätspasses gemeinsam in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen vorbereitet wird. Daher hat das Verkehrsministerium im Sommer 2021 einen Aufruf zur Bewerbung als Modellregionen gestartet.

Als Modellregionen wurden ausgewählt:

  • Landkreis Biberach
  • Landkreis Calw
  • Stadt Freiburg zusammen mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)
  • Landkreis Freudenstadt
  • Landkreis Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe
  • Ortenaukreis, die Stadt Offenburg
  • Ostalbkreis
  • Stadt Reutlingen
  • Rhein-Neckar-Kreis zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gemeinsam mit Landkreis Böblingen, Landkreis Esslingen, Landkreis Göppingen, Landkreis Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und Landeshauptstadt Stuttgart

Die ausgewählten Regionen decken über ein Drittel der Fläche Baden-Württembergs und 58 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner ab - und spiegeln auch strukturell das Land repräsentativ wieder.

Eine Vorfestlegung für die anschließende Umsetzung erfolgt damit nicht. Vielmehr sollen mit den Modellkommunen inhaltliche und rechtliche Fragen zum Mobilitätspass diskutiert und geklärt werden. Es sollen die zu erwartenden Einnahmepotenziale des Mobilitätspasses und die damit finanzierbaren Angebotsverbesserungen oder Tarifvergünstigungen im ÖPNV berechnet werden. Für die erfolgreiche Einführung des Mobilitätspasses auf kommunaler Ebene soll zudem ein Umsetzungskonzept mit den Modellkommunen ausgearbeitet werden.

Ob und in welcher Form sich eine Stadt, ein Landkreis oder eine Region am Mobilitätspass beteiligt, entscheiden am Ende die zuständigen demokratischen Gremien.

Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung

Die Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung des Instituts forsa im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg unterstreicht die Bedeutung und die Akzeptanz der Mobilitätsgarantie und des Mobilitätspasses in der Bevölkerung: 73% der Baden-Württemberger sind bereit, den Aufbau eines flächendeckend guten Angebots von Bus und Bahn finanziell zu unterstützen. Acht von zehn Befragten (79 %) wollen, dass Busse und Bahnen landesweit bis Mitternacht mindestens alle 30 Minuten und in der Stadt sogar alle 15 Minuten fahren. Selbst im ländlichen Raum befürworten inzwischen 70 % eine solche Takterhöhung. Knapp acht von zehn Befragten (77 %) stehen dabei einem Ausbau des ÖPNV-Angebots selbst dann positiv gegenüber, wenn dafür eine Abgabe eingeführt werden sollte. Je jünger die Befragten, desto geringer der Anteil derjenigen, die sich eine solche Abgabe gar nicht vorstellen können.

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