Foto: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Mobilitätspass

Neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV

Der Mobilitätspass bietet Kommunen eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Verbesserungen im ÖPNV und setzt Anreize für den Umstieg auf Bus und Bahn.

Zukünftig sollen Landkreise und Städte in Baden-Württemberg eine Abgabe zur Verbesserung der kommunalen ÖPNV-Systeme einführen dürfen. Diese rechtliche Befugnis erhalten sie mit Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes. Die Abgabe soll den Personengruppen, die sie zahlen, direkt zugutekommen. Und zwar indem sie ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe erhalten, das sie beim Kauf  von ÖPNV-Zeitkarten einlösen können. Somit dient die Abgabe Kommunen nicht nur als Instrument, um einen besseren ÖPNV zu finanzieren, sondern auch als Anreiz für die Menschen, das Auto häufiger stehen zu lassen und stattdessen auf Bus und Bahn umzusteigen. Auch das Deutschlandticket soll mit dem ÖPNV-Guthaben verrechnet werden können.

Bei der Einführung der Abgabe kann sich eine Kommune zwischen vier Varianten des Mobilitätpasses entscheiden:

  • Einer Straßennutzungsgebühr für Kfz-Nutzer:innen
  • Einem Einwohner:innenbeitrag
  • Einem Kfz-Halter:innenbeitrag
  • Einem Arbeitgeber:innenbeitrag

Dabei dürfen die Abgabenpflichtigen nur durch maximal eine Abgabe belastet werden. Zudem sind bei Einführung des Mobilitätspasses bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Studierende oder Auszubildende, von der Abgabe zu befreien. Eine Kommune kann auch weitere Ausnahmen und Sonderregelungen vornehmen, z. B. eine soziale Staffelung der Abgabenhöhe oder die Abgabenbefreiung für Empfänger:innen von Sozialleistungen.

So untersützen Land und kommunale Landesverbände die Modellregionen

Die vier Varianten des Mobilitätspasses haben das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände gemeinsam in einem Pilotprojekt erprobt. Die 21 kommunalen Modellregionen und kooperierenden Verkehrsverbünde erhielten dabei folgende Unterstützung:

  • Diskussion wesentlicher rechtlicher Eckpunkte und Erarbeitung der Gesetzesgrundlage für den Mobilitätspass
  • Diskussion der konzeptionellen Details der vier Varianten des Mobilitätspasses
  • Modellhafte Berechnungen der Kosten und Erlöspotenziale des Mobilitätspasses, sowohl für die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV als auch für die Verkehrsunternehmen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Teilnahme am Modellprojekt erfolgte keine Vorfestlegung zur Einführung des Mobilitätspasses.

So geht es weiter

Die Modellrechnungen wurden im Frühjahr 2023 abgeschlossen und die rechtliche Grundlage als integraler Bestandsteil des Landesmobilitätsgesetzes in die offizielle gesetzgebende Anhörung gegeben. Zudem arbeitet das Verkehrsministerium mit drei Vorreiterkommunen aus Baden-Württemberg weiter. Diese bekommen Unterstützung und professionelle Beratung zu konzeptionellen Fragestellungen für die Vorbereitung der Umsetzung des Mobilitätspasses (ohne Vorfestlegung auf eine Einführung). Sobald sich die finalen Ergebnisse des Gesetzgebungsprozesses abzeichnen, ist zudem die Erarbeitung eines Umsetzungsleitfadens für alle interessierten Kommunen geplant.

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