Ein gelb-weißer Regiobus im bwegt-Design fährt auf einer Straße im Landkreis Göppingen.
Regiobus im bwegt-Design fährt auf einer Landstraße im Landkreis Göppingen.Foto: Landratsamt Göppingen

Förderung für Beförderungsleistungen

Förderprogramm „Regiobuslinien“

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst Beförderungsleistungen mit Linienbussen, die Lücken im Schienennetz schließen.

Die Landesregierung ist bestrebt, den öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg als eine vollwertige Alternative zum individuellen, motorisierten Verkehr auf der Straße auszubauen. Hierfür wird mit dem Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg ein landesweiter Stundentakt auf der Schiene verwirklicht. Da jedoch nicht alle Unter- und Mittelzentren an den SPNV angeschlossen sind oder Lücken im Schienennetz bestehen, hat sich das Ministerium für Verkehr entschlossen, den Aufbau eines Netzes von Schnellbuslinien, den sogenannten Regiobuslinien in Baden-Württemberg, zu unterstützen.

Mit dem Regiobus-Förderprogramm bezuschusst das Land attraktive Regiobuslinien der Aufgabenträger, die auf Basis des landesweiten Stundentakts einen sinnvollen Lückenschluss bei einem fehlenden Schienenverkehr gewährleisten mit bis zu 60 Prozent der ungedeckten Kosten. Die Regiobuslinien sollen:

  • Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen und Nationalparks ohne regelmäßigen Anschluss an den SPNV an benachbarte Mittel-/Oberzentren oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV anbinden
  • oder räumliche Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen schließen.

Das Programm ist auf Dauer angelegt, die Einzelbewilligungen erfolgen jeweils für einen befristeten Zeitraum.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Das Land erstattet die Hälfte – im Einzelfall 60 Prozent - der durch die Einrichtung der Regiobuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kostenunterdeckung. Wird eine Regiobusline neu eingerichtet, ist die Kostenunterdeckung aus den Kosten und Erlösen zu ermitteln. Wird eine bestehende Linie zu einer Regiobuslinie aufgewertet, ergibt sich die Kostenunterdeckung aus den jeweiligen Zusatzkosten und Zusatzerlösen.

Die Förderanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr einzureichen. Sie können bis zu 23 Monaten vor einer möglichen Betriebsaufnahme eingereicht werden.

Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Herr Tobias Gärtner (Tobias.Gaertner@nvbw.de) von der NVBW zur Verfügung.

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