Die Landesregierung ist bestrebt, den öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg als eine vollwertige Alternative zum individuellen, motorisierten Verkehr auf der Straße auszubauen. Hierfür wird mit dem Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg ein landesweiter Stundentakt auf der Schiene verwirklicht. Da jedoch nicht alle Unter- und Mittelzentren an den SPNV angeschlossen sind oder Lücken im Schienennetz bestehen, hat sich das Ministerium für Verkehr entschlossen, den Aufbau eines Netzes von Schnellbuslinien, den sogenannten Regiobuslinien in Baden-Württemberg, zu unterstützen.
Mit dem Regiobus-Förderprogramm bezuschusst das Land attraktive Regiobuslinien der Aufgabenträger, die auf Basis des landesweiten Stundentakts eine sinnvolle Ergänzung zum Schienenverkehr darstellen. Die Regiobuslinien sollen:
- Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen, Nationalparks und landesbedeutsame touristische Desitinationen ohne regelmäßigen Anschluss an den SPNV an benachbarte Mittel-/Oberzentren oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV anbinden
- oder räumliche Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen schließen.
Das Programm ist auf Dauer angelegt, die Einzelbewilligungen erfolgen jeweils für einen befristeten Zeitraum.
Das Förderprogramm vom April 2022 wurde überarbeitet. Das novellierte Förderprogramm ist am 14. Mai 2024 veröffentlicht worden. Anträge auf Regiobusförderung können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres eingereicht werden.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
Aktuelles Förderprogramm vom Mai 2024:
Die Zuwendung des Landes für Regiobuslinien wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung pro gefahrenen Fahrplankilometer gewährt. Der Festbetrag wird individuell je Maßnahme gemäß Ziffer 6.1 bzw. 6.2 der Technischen Richtlinie (Anlage 1) bemessen. Bei Regiobuslinien, die bereits durch das Förderprogramm „Regiobuslinien“ gefördert werden und einen Folgeantrag stellen, erfolgt die Berechnung des Zuschusses auf Grundlage einer differenzierten Erlösprognose. Detaillierte Informationen können Ziffer 6.2 der Technische Richtlinie zum Förderprogramm (Anlage 1) entnommen werden.
Vorheriges Förderprogramm vom April 2022: nur noch für bereits bewilligte Regiobuslinien gültig
Das Land erstattet die Hälfte – im Einzelfall 60 Prozent - der durch die Einrichtung der Regiobuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kostenunterdeckung. Wird eine Regiobusline neu eingerichtet, ist die Kostenunterdeckung aus den Kosten und Erlösen zu ermitteln. Wird eine bestehende Linie zu einer Regiobuslinie aufgewertet, ergibt sich die Kostenunterdeckung aus den jeweiligen Zusatzkosten und Zusatzerlösen.
Die Förderanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr einzureichen. Sie können bis zu 23 Monaten vor einer möglichen Betriebsaufnahme eingereicht werden.
Aktuelles Förderprogramm vom Mai 2024 inkl. zugehöriger Anlagen und Antragsformblätter (neue Linien bitte hierfür bewerben):
Förderprogramm Regiobuslinien vom Mai 2024 (PDF)
Anlage 1 – Technische Richtlinie zum Förderprogramm „Regiobuslinien“ vom Mai 2024 (PDF)
Anlage 2 – Pflichtenheft Fahrgastzählungen 2024 (PDF)
Anlage 3 – Zeit- und Fristenplan 2024 (PDF)
Anlage 4 – Corporate Design Manual für Regiobusse ab 2021 (PDF)
Anlage 5.1 – Antrags-Formblatt Neulinien (Excel-Datei)
Anlage 5.2 – Antrags-Formblatt Bestandslinien (Excel-Datei)
Anlage 6 – Erklärungen (PDF)
Vorheriges Förderprogramm von 2022 inkl. zugehöriger Anlagen und Antragsformblätter (nur noch für bewilligte Regiobuslinien des Förderprogramms bis 2023 gültig)
Förderprogramm Regiobuslinien vom April 2022 (PDF)
Anlage 1 – Technische Richtlinie zum Förderprogramm „Regiobuslinien“ vom April 2022 (PDF)
Anlage 2 – Pflichtenheft Erhebungen 2022 (PDF)
Anlage 3 – Zeit- und Fristenplan 2022 (PDF)
Anlage 4 – Corporate Design Manual für Regiobusse ab 2021 (PDF)
Formblätter für Linien ohne eigenwirtschaftlich erbrachter Kernleistung:
Mittelanforderung für das erste Betriebsjahr für RBL ohne eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei)
Gesamterlösermittlung für RBL ohne eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei)
Mittelanforderung für das zweite Betriebsjahr für RBL ohne eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei)
Formblätter für Linien mit eigenwirtschaftlich erbrachter Kernleistung:
Mittelanforderung für das erste Betriebsjahr für RBL mit eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei)
Mehrerlösermittlung für RBL mit eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei)
Mittelanforderung für das zweite Betriebsjahr für RBL mit eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei)
Formblätter für Erhebung und Endabrechnung:
Beispiel für Darstellung der Erhebungsergebnisse des aktuellen Jahres (Excel-Datei)
Vorlage Erhebung Regiobus – Stand 2022 (Excel-Datei)
Vorlage für Endabrechnung (Excel-Datei)
Die Antragstellung erfolgt durch fristgerechtes Einreichen der ausgefüllten Anlagen 1-6, wobei bei der Anlage 5 entweder die Anlage 5.1. (Neulinien) oder die Anlage 5.2. (Bestandslinien, d.h. Antrag auf Förderverlängerung bzw. Anschlussförderung) verwendet wird.
Die Empfängeradresse für die ausgefüllten Anlagen sowie für das formelle Anschreiben lautet: bwregiobus@vm.bwl.de. Nehmen Sie bitte Tobias Gärtner (Tobias.Gaertner@nvbw.de) und Miguel Taux (Miguel.Taux@nvbw.de) in Kopie Ihrer Mail. Ein Postversand ist nicht notwendig.
Bei Fragen zum Förderaufruf stehen Ihnen die Ansprechpartner von der NVBW zur Verfügung.
Tobias Gärtner
E-Mail: Tobias.Gaertner@nvbw.de
Telefon: +49 711 23991-1214
Miguel Taux
E-Mail: Miguel.Taux@nvbw.de
Telefon: +49 711 23991-1243