Ein blau-weißer elektrischer Linienbus steht an einem Busbahnhof wird über eine Vorrichtung am Dach aufgeladen.
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Förderungen für E-Mobilität

Landesinitiative zum Umstieg auf Elektromobilität

Im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ fördert das Land unter anderem den Umstieg auf E-Busse und den Ausbau von Schnellladestationen für E-Taxis.

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Die Elektromobilität (E-Mobilität) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Bis 2030 soll in Baden-Württemberg jeder zweite Pkw klimaneutral fahren und auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll sukzessive elektrifiziert werden.

Um die gesteckten Ziele zu erreichen, unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ zahlreiche Unternehmenszweige, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts beim Einstieg in beziehungsweise Umstieg auf die Elektromobilität.

Überblick zu den Fördermaßnahmen

Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können bei der  L-Bank einen Beratungsgutschein beantragen, wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen.

Für Schnellladestationen, an denen Stell- bzw. Ladeplätze exklusiv für E-Taxis ausgewiesen sind, übernimmt das Land Baden-Württemberg einen Teil der Kosten. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den CO2-Ausstoß der Landesfahrzeugflotte maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10 Prozent bei den Fuhrparks der größeren Ressorts festgeschrieben. Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden bei der Beschaffung von:

  • Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten
  • Elektrorollern
  • Lasten-Pedelecs
  • Pedelecs und E-Bikes sowie
  • Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs

Weitere Informationen finden Sie hier.

Unternehmen, Vereine, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg können bis zu 25 Prozent der Kosten erstattet bekommen, wenn sie ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den BW-e-Solar-Gutschein erhält vom Verkehrsministerium, wer ein neues Elektrofahrzeug kauft oder least und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation) betreibt. Gefördert werden E-Pkw, E-Leichtfahrzeuge sowie E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. 500 Euro zusätzlich bekommt, wer in Verbindung mit dem Kauf des Fahrzeugs eine Wallbox installiert. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Diese Richtlinie konkretisiert die Förderung der Errichtung von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur und der zugehörigen Netzanschlusskosten an Haltestellen, multimodalen Knoten und Betriebshöfen und zentralen Werkstätten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Zuwendungsberechtigte sind neben ÖDA-Unternehmen auch Unternehmen, die eigenwirtschaftliche Verkehre betreiben.
Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent. Anmeldungen zum Förderprogramm sind jährlich zum 31.10. bei den Regierungspräsidien als Bewilligungsstellen einzureichen. Teilweise (außer bei einer Förderung nach Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)) sind unterjährige Programmaufnahmen möglich.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zu anderen Förderprogrammen...

...des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes finden Sie unter folgenden Links:

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