

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Die Elektromobilität (E-Mobilität) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Bis 2030 soll in Baden-Württemberg jeder dritte Pkw klimaneutral fahren und auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll sukzessive elektrifiziert werden.
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ zahlreiche Unternehmenszweige, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts beim Einstieg in beziehungsweise Umstieg auf die Elektromobilität.
Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können bei der L-Bank einen Beratungsgutschein beantragen, wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen.
Für Schnellladestationen, an denen Stell- bzw. Ladeplätze exklusiv für E-Taxis ausgewiesen sind, übernimmt das Land Baden-Württemberg einen Teil der Kosten. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den CO2-Ausstoß der Landesfahrzeugflotte maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10 Prozent bei den Fuhrparks der größeren Ressorts festgeschrieben. Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden bei der Beschaffung von:
Unternehmen, Vereine, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisation und Kommunen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg können bis zu 25 Prozent der Kosten erstattet bekommen, wenn sie ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.
Den BW-e-Solar-Gutschein erhält vom Verkehrsministerium, wer ein neues Elektrofahrzeug kauft oder least und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation) betreibt. Gefördert werden E-Pkw, E-Leichtfahrzeuge sowie E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. 500 Euro zusätzlich bekommt, wer in Verbindung mit dem Kauf des Fahrzeugs ein Wallbox installiert.
...des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes finden Sie unter folgenden Links: