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Starker Bahnknoten Stuttgart: Panoramabahn langfristig gesichert

Neue S-Bahn von Heimerdingen nach Stuttgart-Vaihingen soll den Tiefbahnhof und die S-Bahn-Stammstrecke entlasten und den Erhalt der Panoramabahn sichern.

Das Land Baden‑Württemberg, der Verband Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Zweckverband Strohgäubahn und die SWEG Schienenwege GmbH haben Ende März 2026 eine Rahmenvereinbarung für eine neue S‑Bahn‑Linie unterzeichnet. Die geplante Linie führt als Tangentialverbindung von Heimerdingen über die Panoramabahn nach Stuttgart‑Vaihingen. Sie verläuft außerhalb der Stuttgarter Innenstadt und schafft damit eine leistungsfähige Umfahrung stark belasteter Strecken. Dadurch entlastet sie sowohl den neuen Tiefbahnhof als auch die zentrale S‑Bahn‑Stammstrecke.

Durchbindung der Strohgäubahn als Kern des Projekts

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Durchbindung der Strohgäubahn (Heimerdingen–Korntal) über die Panoramabahn bis nach Stuttgart‑Vaihingen. Nach aktuellen Untersuchungen stellt dieses Konzept das wirtschaftlich tragfähigste Betriebskonzept dar.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Mit der Zustimmung der Regionalversammlung zur neuen S‑Bahn‑Linie von Heimerdingen nach Vaihingen liegt nun die letzte Gremienentscheidung für die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung vor. Damit können die Planungen für die neue Tangentiallinie starten.“ Er ergänzte: „Dieses Projekt legt den Grundstein dafür, die Panoramabahn dauerhaft zu erhalten und neu in Richtung Feuerbach anzuschließen.“

Was das Projekt konkret umfasst

Das Gesamtprojekt beinhaltet mehrere Bausteine, die schrittweise umgesetzt werden sollen:

  • Sanierung der Panoramabahn
  • Ausbau und Elektrifizierung der Strohgäubahn für den SBahnBetrieb
  • Neue Haltestellen entlang der Panoramabahn
  • Verbesserter Anschluss in Richtung Feuerbach

Ein Teil der Planungen läuft bereits. Weitere Planungsschritte sollen nun zügig beginnen.

Rahmenvereinbarung schafft Planungssicherheit

Die unterzeichnete Rahmenvereinbarung sichert die Finanzierung der weiteren Planungen für das gesamte Projekt. Sie regelt außerdem Zuständigkeiten und das weitere Vorgehen der Projektpartner:innen. Das Land Baden‑Württemberg beteiligt sich an den Planungskosten und stellt auch für die spätere Umsetzung eine Kofinanzierung in Aussicht. 

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Schlagwörter: BahnSPNVInfrastruktur

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