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Förderprogramm für Gemeinschaftsverkehre 2026/27

Sichern Sie sich noch bis zum 30. April einen Zuschuss von 4.000 Euro für das Bürgerbus- oder Bürgerrufautoprojekt in ihrer Gemeinde.

Sie engagieren sich für Mobilität vor Ort? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei.

Seit 2018 erhalten Betreiber:innen von Bürgerbussen und Bürgerrufautos eine finanzielle Förderung. Auch in der kommenden Förderperiode stehen Bürgerbusvereinen, kommunalen Körperschaften und Gemeinden insgesamt 4.000 Euro (2.000 Euro pro Jahr) für ihren Gemeinschaftsverkehr zur Verfügung – beantragbar für zwei Jahre. 
Antragsfrist: 1. März bis 30. April 2026.

Folgende Kosten sind förderfähig:

  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren
  • Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrer:innen sowie sonstigen ehrenamtlichen Personen
  • Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs
  • Versicherungen, die unmittelbar mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot in Verbindung stehen (Bsp. Haftpflicht für ehrenamtliches Personal, Kfz-Versicherungen)
  • Wartungs- und Reparaturkosten
  • Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen einschließlich Ehrungen
  • Aufwendungen für die Organisation des Betriebs (z. B. Anschaffungs-/Lizenzgebühren für Dispositionssoftware, Aufwendungen für mit der Disposition beauftragte Dienstleister)

Die Förderbedingungen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Förderprogramm Gemeinschaftswerkehre (ehemals Verwaltungskostenpauschale)?

Dann laden wir Sie herzlich zu unserer Online-Sprechstunde am Donnerstag, 19. März 2026 von 13:30 bis 14:30 Uhr, ein! Dort beantworten wir alle Ihre offenen Fragen.

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