Mitte Juni haben der Bundesrat und der Bundestag wegweisende Änderungen am Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) beschlossen. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Verkehrssichherheit stehen beim StVG jetzt stärker im Vordergrund, während sich bei der Reform des BSWAG alles um das Thema Finanzierung dreht.
BSWAG: Weg frei für Sanierungs- und Modernisierungsprogramm
Durch die neu geregelte Finanzierung, auf die sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss geeinigt haben, wird es künftig leichter, das Schienennetz zu modernisieren. Der Bund kann sich künftig an der Unterhaltung und Instandsetzung der Schiene beteiligen und übernimmt finanzielle Verantwortung für weitere Teile der Schienen-Infrastruktur, wie beispielsweise Bahnhofsgebäude. Diese sollen in das BSWAG mit aufgenommen werden und sind damit zukünftig auch förderrechtlich explizit Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur. Auch zur Generalsanierung von Hochleistungskorridoren und den Kosten für die begleitenden Schienenersatzverkehre (SEV) sieht die Novelle Änderungen vor: Falls es zu mehrmonatigen Vollsperrungen durch Generalsanierungen kommt, sollen sich erstmals auch Bund, Länder und DB InfraGo an den Kosten für den SEV beteiligen. Die Digitalisierung ist ebenso in der BSWAG-Novelle bedacht: Der Bund beteiligt sich künftig an der ETCS-Ausrüstung von Schienenfahrzeugen.
StVG: Mehr Spielraum für Kommunen
Eine Novelle des StVG war schon im Koalitionsvertrag vorgesehen. Nachdem die Novelle im November 2023 noch die nötige Mehrheit im Bundesrat verfehlte, konnte sie mit einer kleinen Änderung nun verabschiedet werden. Das neue StVG legt fest, dass bei der Verkehrsplanung künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs muss dabei gewährleistet bleiben. Dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden darf, wird in der nun verabschiedeten Novelle besonders betont. Kommunen haben es in Zukunft leichter, Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz im Straßenverkehr umzusetzen. Außerdem wurden zwei konkrete Ermächtigungen ergänzt: Sie erlauben die Parkraumbewirtschaftung auch bei absehbarem und nicht nur vorhandenem Parkraummangel sowie Sonderfahrspuren für neue Mobilitätsformen.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßte die Einigung: „Insgesamt ermöglicht die Novelle einen großen Reformschritt in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im nächsten Schritt angeglichen werden soll. Im Zentrum steht neben der Verkehrssicherheit nun nicht mehr nur der möglichst flüssige Autoverkehr. Jetzt sind auch Umweltschutz, Gesundheitsschutz und städtebauliche Entwicklung gleichberechtigte Gründe. Der Begriff Klimaschutz als zentrale Aufgabe taucht nun auch im Straßenverkehrsrecht auf. Eine entsprechende Anpassung der Straßenverkehrsordnung muss nun rasch folgen.“