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Sondervermögen für Infrastruktur

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und Infrastruktur-Sondervermögen zu: riesige Investitionsbedarfe bei der Schiene.

Die letzte Hürde ist genommen: Am 21. März 2025 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und dem Infrastruktur-Sondervermögen zugestimmt. Über das Sondervermögen kann der Staat in den kommenden zwölf Jahren 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur in Deutschland investieren – und zwar zusätzlich zu den Geldern, die im Bundeshaushalt ohnehin vorgesehen sind. Jetzt stellt sich die Frage, wie das Geld sinnvoll verteilt werden kann.

Expert:innen erwarten Verteilungskämpfe

Bei der Deutschen Bahn beläuft sich der Investitionsbedarf auf über 90 Milliarden Euro allein für den Erhalt des Schienennetzes. Dazu kommen dann noch einmal 200 Milliarden für Elektrifizierung, Digitalisierung und Streckenausbau, um die angepeilte Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2045 zu erreichen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung verteilte das Unternehmen bereits während der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD ein Positionspapier an die Parteien. Darin meldet der Staatskonzern einen Bedarf von 148 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an. Der Rest der insgesamt 290 Milliarden soll aus den laufenden Haushalten finanziert werden.

Dirk Flege, Geschäftsführer des Interessenverbandes Allianz pro Schiene, sagte im Gespräch mit der Tageszeitung taz, er sei optimistisch, dass die Sanierung des Schienennetzes vorangehe, es werde darüber hinaus aber „große Verteilungskämpfe geben“.

Mehr Geld fürs Klima und für die Länder

Von den insgesamt 500 Milliarden Euro sollen 100 Milliarden Euro in einen Klima- und Transformationsfonds fließen. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Für die Länder ist auch eine Lockerung bei der Schuldenbremse vorgesehen: Bislang galt für sie, dass sie gar keine neuen Schulden machen dürfen. In Zukunft dürfen sie Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

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