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Mobilitätsgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet

Eine Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV oder Scan-Fahrzeuge gegen Falschparker – das neue Landesmobilitätsgesetz macht es möglich.

Am 12. März hat der Baden-Württembergische Landtag das Landesmobilitätsgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet. „Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz Mobilität und Klimaschutz zusammenführen", sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann im Plenum. Das Mobilitätsgesetz schafft ein faires Miteinander aller Verkehrsmittel und setzt auf sichere, eigenständige Mobilität für Kinder und Jugendliche. Es zielt darauf ab, Barrieren abzubauen, den Nahverkehr auszubauen und Busse durch intelligente Straßeninfrastruktur effizienter zu machen.

Mobilitätspass schafft Finanzierungssicherheit

Kern des Gesetzes ist der Mobilitätspass, der Kommunen die Möglichkeit gibt, eine Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV von ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erheben. Im Gegenzug erhalten diese ein Guthaben, das sie beispielsweise für den Kauf von Zeitkarten einlösen können. Ein früherer Entwurf des Gesetzes sah auch die Möglichkeit einer City-Maut und einer Arbeitgeberabgabe vor – diese wurden jedoch nicht in die endgültige Fassung aufgenommen.

Mehr Sicherheit für den Radverkehr und digitale Parkraumkontrolle

Das Gesetz sieht vor, dass Stadt- und Landkreise Koordinatoren für durchgängige Radnetze benennen. Diese sollen Gemeinden bei Planung, Bau und Erhalt von Radwegen unterstützen. Nach Gegenwehr der Kommunen wurde jedoch eine Option zur Ablehnung der vom Land finanzierten Stellen eingeführt. Zusätzlich können Städte und Gemeinden künftig Scan-Fahrzeuge zur digitalen Parkraumkontrolle einsetzen. Dies soll den Personalmangel ausgleichen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Das Gesetz sowie umfangreiche FAQ finden Sie hier.

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