Bereits seit 2018 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Betreiber:innen von Bürgerbussen und Bürgerrufautos finanziell. Auch in diesem Jahr können sich Bürgerbusvereine, kommunale Körperschaften und Gemeinden einen Zuschuss von 2.000 Euro pro Jahr für ihr Gemeinschaftsverkehre sichern. Die Förderung kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren
- Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrer:innen sowie sonstigen ehrenamtlichen Personen
- Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs
- Versicherungen, die unmittelbar mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot in Verbindung stehen (Bsp. Haftpflicht für ehrenamtliches Personal, Kfz-Versicherungen)
- Wartungs- und Reparaturkosten
- Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen einschließlich Ehrungen
- Aufwendungen für die Organisation des Betriebs (z. B. Anschaffungs-/Lizenzgebühren für Dispositionssoftware, Aufwendungen für mit der Disposition beauftragte Dienstleister)
Die Förderbedingungen und die Antragsformulare finden Sie hier.
Sie haben Fragen zum Förderprogramm Gemeinschaftswerkehre (ehemals Verwaltungskostenpauschale)?
Dann laden wir Sie herzlich zu unserer Online-Sprechstunde am Mittwoch, 19. März 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr, ein! Dort beantworten wir alle Ihre offenen Fragen.