Baden-Württemberg soll ein Landesmobilitätsgesetz (LMG) bekommen – damit würde die grün-schwarze Regierungskoalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Nachdem sich die Koalitionär:innen auf die Eckpunkte des LMG geeinigt haben, bekommen ab dem 31. Juli Verbände und Öffentlichkeit rund zwei Monate Zeit, um ihre Rückmeldung zum Gesetzentwurf einzubringen. Im Herbst soll das Gesetz nach Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung erneut im Ministerrat behandelt und dann in den Landtag eingebracht werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte anlässlich des Beginns des Anhörungsverfahrens: „Wir brauchen weiterhin eine schnelle Mobilitäts- und Antriebswende, um Klimaschutzvorreiter zu bleiben und die Klimaschutzziele des Landes einzuhalten. Das Landesmobilitätsgesetz setzt Leitlinien für nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität.“
Mehr Bus und Bahn mit dem Mobilitätspass
Ein zentrales Element des LMG ist der Mobilitätspass. Dieser schafft für die Kommunen die Möglichkeit, eine Abgabe für Verbesserungen im ÖPNV zu erheben. Als Gegenleistung für die Abgabe bekommen die Bürgerinnen und Bürger ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe zurück. Dieses Guthaben kann innerhalb von 12 Monaten abgerufen und für den Erwerb von Zeitkarten und Abonnements genutzt werden, darunter auch das Deutschlandticket.
Der Gesetzentwurf sieht zwei Varianten vor, wie die Abgabe erhoben werden kann. Zum einen über einen Beitrag für alle Einwohnerinnen und Einwohner oder über einen Beitrag für Menschen und Institutionen, die Kraftfahrzeuge zugelassen haben. Neben im LMG festgelegten Ausnahmen wie beispielsweise für die Feuerwehr haben die Kommunen auch eigene Gestaltungsspielräume und können zum Beispiel Elektrofahrzeugbesitzer freistellen. Auch Ausnahmen und Ermäßigungen nach sozialen Gesichtspunkten können durch die kommunalen Satzungsgeber ermöglicht werden. Die Umsetzung des Mobilitätspasses ist freiwillig und bleibt den Kommunen freigestellt. Ein Beitrag darf nur erhoben werden, wenn das ÖPNV-Angebot vor Ort bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt.
Radverkehr und Busverkehr spielen künftig eine zentrale Rolle
„Bei der Zukunft der Straßeninfrastruktur spielt der Busverkehr mit klimafreundlicheren Antrieben durch das Landesmobilitätsgesetz eine noch wichtigere Rolle.“ Bei anstehenden Planungen und Entscheidungen von Land und Kommunen soll dies besonders berücksichtigt werden, etwa durch die intelligente Schaltung von Ampeln. Zudem wird die eigenständige und sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Maßstab für die Verwaltungen. Dafür sollen beispielsweise bestehende Barrieren abgebaut werden.
Um den Radverkehr zu stärken, soll jeder der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg einen Radkoordinator oder eine Radkoordinatorin bekommen. Diese unterstützen die Kommunen bei der Koordinierung des Ausbaus und auf dem Weg zu einem lückenlosen RadNETZ. Minister Hermann dazu: „Wichtig sind attraktive und sichere Radwege und durchgängige Netze in Stadt und Land.“ Die Radwege dürften nicht mehr an der Gemeindegrenze enden. Die Umsetzung solle deshalb koordinierter und damit effizienter erfolgen. Insbesondere kleiner Kommunen könnten davon profitieren.