Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erlässt eine zeitlich befristete Fördergrundlage, um die vom Unwetter im Juni besonders betroffenen Gemeinden und Landkreise schnell und effektiv beim Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Es nutzt dabei das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Der Erlass soll unbürokratisch und effizient helfen und umfasst alle drei Förderbereiche des LGVFG: kommunaler Straßenbau, Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Unterstützt werden Maßnahmen zur Behebung von Hochwasserschäden, welche die Infrastruktur zugleich für zukünftige Unwetterereignisse ertüchtigen. Mit bis zu 75 Prozent sind Maßnahmen ab 100.000 Euro förderfähig, wobei die direkten Investitionskosten zuzüglich der Planungskosten übernommen werden können. Der Erlass wurde am Freitag, den 26. Juli, an die Regierungspräsidien verschickt, damit die Fachleute dort umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleiten können, wenn die Kommunen Hilfe beantragen.
Verkehrsminister Winfried Hermann: „Unser Ziel ist es, dass für die Menschen in den besonders betroffenen Gemeinden und Landkreisen schnell und effektiv eine funktionierende Mobilität wiederhergestellt werden kann. Indem wir für diesen Ausnahmefall die bestehenden Programme flexibel nutzen und priorisieren, können die Kreise, Städte und Gemeinden Schäden mit unserer Hilfe schneller beheben. Unsere Unterstützung soll helfen, wichtige Verkehrswege schnell instandzusetzen und gleichzeitig besser auf künftige Unwetter vorzubereiten. Es ist entscheidend, dass die Hilfe ohne lange Wege bei den betroffenen Kommunen ankommt. Die Landesförderung mit ihren Prozessen für Straßen, Brücken und andere Wege kennen die Kommunen sehr gut.“
Schnelle und pragmatische Hilfe leisten
Dr. Susanne Nusser, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg: „Für die hochwassergeschädigten Städte und Gemeinden ist nun rasche Hilfe angezeigt. Das Verkehrsministerium zeigt, wie das gehen kann: im Erlassweg, ohne ein aufwendiges und zeitintensives Gesetzgebungsverfahren, pragmatisch und unkompliziert. Und mit einer deutlichen Erhöhung der Förderquote für die Hochwasserschäden kann die Beseitigung der massiven Schäden an der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger unverzüglich starten.“