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Land fördert über 250 Linien- und Bürgerbusse

Über das Busförderprogramm 2023 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Anschaffung von Fahrzeugen mit 15,5 Millionen Euro.

Mit dem Busförderprogramm 2023 unterstützt das Land auch in diesem Jahr die Beschaffung neuer Linienbusse insbesondere mit emissionsfreier und emissionsarmer Antriebstechnik. Die Förderung basiert auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und umfasst in diesem Jahr 15,5 Mio. Euro. Damit werden insgesamt 252 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst. Trotz des zunächst zeitintensiven Umbaus der Omnibusbetriebshöfe entfällt bereits rund ein Viertel aller Förderungen (63 Anträge) auf Fahrzeuge mit völlig emissionsfreier Antriebstechnik.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag: „Fast die Hälfte der Fördermittel wird bereits heute dafür eingesetzt, die Anschaffung von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb zu fördern. Diesen Anteil wollen wir weiter kontinuierlich steigern. Für emissionsfreie Fahrzeuge sollen in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von 7,65 Millionen Euro bewilligt werden.“

Dieselbusse werden nur noch nachrangig bezuschusst

Insbesondere um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum nicht zu überfordern und dennoch die übergeordneten Ziele einer Flottenerneuerung und der Ausweitung des ÖPNV-Angebots zum besseren Klimaschutz und zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verfolgen, werden auch in diesem Jahr noch Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb gefördert. Eine Förderung ist jedoch nur dann möglich, wenn die neu beschafften Fahrzeuge dazu führen, die fahrplanbedingten Leistungen auszuweiten oder wenn dafür weit ältere Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten aus dem Verkehr genommen werden. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt knapp 8,3 Millionen Euro.

Förderung von Bürgerbussen und Fahrzeugen im On-Demand-Verkehr

Zur Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote fördert das Land auch die Anschaffung von Bürgerbussen. Minister Hermann sagte: „Besonders erfreulich ist, dass in diesem Jahr erstmalig ein Antrag für einen Bürgerbus mit Elektroantrieb bezuschusst werden kann.“

Ebenso können in diesem Jahr erstmals Kleinbusse gefördert werden, die im sogenannten Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge dienen der Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeitenverkehren. Diese sogenannten On-Demand-Angebote ergänzen den liniengebundenen Busverkehr.

Für das kommende Förderjahr ist geplant, zusätzlich Umrüstungen von Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb auf E-Antrieb zu fördern. Damit soll der Anteil von Fahrzeugen mit emissionsfreiem Antrieb noch schneller wachsen.

Die Antragsbewilligung für das Busförderprogramm erfolgt durch die Landeskreditbank (L-Bank).

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