Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg wird das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (RuF) nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für die Jahre 2025 bis 2029 fortschreiben. Alle Kommunen in Baden-Württemberg haben bis zum 31. Oktober 2024 die Möglichkeit, ihre Vorhaben für die Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur anzumelden.
Im Rahmen des Programms ist es unter anderem möglich, Bike+Ride-Stellplätze an Bahnhöfen oder Haltestellen zu 75 Prozent fördern zu lassen, da sie die „positive Klimawirkung" erfüllen. Auch die multimodale Verknüpfung der Verkehrsmittel kann dadurch im Land verbessert werden. Die Beratungsstelle RadPARKEN unterstützt hierfür bei der Bedarfsermittlung, der Auswahl von Ort und Abstellsystem und gibt Tipps bei der Antragsvorbereitung.
Förderantrag stellen
Die Förderanträge müssen beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Die Regierungspräsidien sind auch Ansprechpartner bei Fragen rund um das Förderprogramm. Die Regelförderung im LGVFG liegt bei 50 Prozent der Kosten. Viele Vorhaben der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur können allerdings aufgrund ihrer positiven Klimawirkung mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Für Projekte, bei denen eine kombinierte Unterstützung von Bund und Land möglich ist, können Kommunen Förderquoten von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreichen.
Neben dem Bereich Rad- und Fußverkehr umfasst das LGVFG noch weitere Fördertatbestände wie beispielsweise den Aus- und Umbau von Straßen und Eisenbahnen, von Busbahnhöfen und multimodalen Knoten. Eine Übersicht über alle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) relevanten Fördertatbestände des LGVFG finden Sie hier.