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Innovative ÖPNV-Finanzierung

Mit dem Landesmobilitätsgesetz gibt Baden-Württemberg seinen Kommunen die Möglichkeit, einen Mobilitätspass zur ÖPNV-Finanzierung einzuführen.

Die Städte Karlsruhe und Freiburg sowie der Ortenaukreis haben gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr konkrete Umsetzungsdetails für den künftigen Mobilitätspass vorbereitet. Auf der gemeinsamen Abschlussveranstaltung am Montag betonte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Zusammenarbeit mit den drei Vorreiterkommunen war sehr wertvoll und konstruktiv. Sie war geprägt von einem beachtenswerten, gemeinsamen Arbeitsprozess, in dem konkrete Umsetzungsdetails untersucht und praktikable Lösungsansätze gefunden werden konnten. Für dieses Engagement bin ich den Vorreiterkommunen sehr dankbar.“

Landesmobilitätsgesetz in der Anhörung

Der Ministerrat hat kurz vor der Sommerpause den Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Nach langen Verhandlungen innerhalb der Landesregierung ist im Entwurf auch der sogenannte Mobilitätspass enthalten. Im deutschlandweiten Vergleich ist das einmalig. Baden-Württemberg ist damit Vorreiter in Sachen Drittnutzerfinanzierung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Beim Mobilitätspass handelt es sich um ein neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV, welches Kommunen nach Verabschiedung des Gesetzes freiwillig einführen können. Die Idee dahinter: Wer für den Mobilitätspass eine Abgabe leistet, bekommt in gleicher Höhe ein Guthaben für den Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten, wie etwa für das Deutschlandticket, zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden Einnahmen werden in den ÖPNV vor Ort investiert und sollen diesen besser machen.

Arbeitsergebnisse für kommunale Praktiker:innen

Aus den anfangs vier diskutierten Varianten des Mobilitätspasses haben sowohl der Mobilitätspass für Einwohner:innen als auch der Mobilitätspass für Kfz-Halter:innen Eingang in den vom Ministerrat für die Anhörung freigegebenen Gesetzentwurf gefunden. Die Vorreiterkommunen, welche ihre Untersuchungen bereits im Herbst vergangenen Jahres starteten, setzten sich insbesondere mit den Details der verschiedenen Varianten auseinander. Dabei haben sie sich noch nicht auf die Einführung eines Mobilitätspasses vorfestgelegt.

Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium wurden verschiedene umsetzungsrelevante Aspekte untersucht. Beispielsweise wurde geklärt, wie das Mobilitätsguthaben für ÖPNV-Zeitkarten möglichst einfach und nutzerfreundlich eingelöst werden kann und auf Basis welcher Datengrundlagen Kommunen künftig einen Mobilitätspass einführen können. Zudem wurde beispielhaft konkretisiert, welche Gruppen von einer Abgabe befreit werden können und für welche ÖPNV-Verbesserungen eine Kommune das Abgabenaufkommen an den örtlichen Verkehrsbetrieb bzw. -verbund weiterleiten darf.

Blick nach vorne

Verbände, Kommunen und die Öffentlichkeit haben noch bis zum 1. Oktober Zeit, ihre Rückmeldungen zum Mobilitätspass in den Gesetzentwurf einzubringen. Das Ministerium für Verkehr wird die Hinweise und Forderungen aus der Anhörung sorgsam auswerten. Nach Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse soll das Gesetz gegen Ende des Jahres dann erneut im Ministerrat behandelt und anschließend in den Landtag eingebracht werden.

Im Anschluss an die Verabschiedung plant das Ministerium eine finanzielle Förderung von interessierten Kommunen, die den Mobilitätspass als erste beschließen und die Kosten der Einführungsvorbereitung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren finanziell bezuschusst haben möchten. Denkbar wäre beispielsweise die Bezuschussung von Kosten für Personal, externe Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit oder auch Kosten für das technische und digitale Set-up, die anfallen, wenn Kommunen die Einführung des Mobilitätspasses vorbereiten.

 

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