Der aktuelle Förderaufruf, den Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf der 8. Fachkonferenz „Elektromobilität vor Ort“ in Berlin vorgestellt hat, verknüpft erstmals Elektrifizierung, neue Ladeinfrastrukturansätzen und Digitalisierung der Mobilität aus kommunaler und gewerblicher Perspektive.
„Unsere Zukunft fährt klimaneutral. Deshalb fördern wir ab sofort innovative Konzepte, um den Einsatz von Elektromobilität in Kommunen und dem Gewerbe zu planen und weiterzuentwickeln. In Betracht kommen zum Beispiel die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten und kommunaler Verkehre. Auch innovative Ladeinfrastrukturkonzepte sind denkbar oder nachhaltige Logistik- und Mobilitätskonzepte – alles natürlich immer begleitet vom Gedanken der Digitalisierung. Aber auch private E-Angebote wie Pooling- und Sharingdienste oder innovative Angebote rund um den ÖPNV wollen wir stärker in kommunale Konzepte integrieren“, sagt Bundesminister Volker Wissing.
Gefördert werden unter anderem Konzepte zur Implementierung neuer Mobilitätsformen und ‑dienstleistungen (z.B. „Mobility as a Service“). Unter diesem Begriff etablieren sich derzeit mehr und mehr private Angebote am Markt, deren Nutzen aktiv in kommunale Gesamtkonzepte integriert werden kann: immer mit dem Fokus auf Elektromobilität werden hier verschiedene Mobilitätsangebote und ‑formen miteinander vernetzt, wie der ÖPNV, verkehrsträgerübergreifendes Sharing und Pooling, das Taxigewerbe, die Autovermietungen oder die übergreifende Flottenanwendungen.
Auch im Bereich der Infrastrukturen und Netze sind Konzepte unter Einbindung von Digitalisierung von großer Bedeutung. Neben den klassischen Ladeinfrastrukturkonzepten können darin auch Sharing-Ansätze integriert werden, etwa um durch die gemeinsame Nutzung durch unterschiedliche Akteure das Potential einer Ladesäule voll auszuschöpfen. Gerade in Gebieten mit begrenzter Flächenverfügbarkeit kann dies zu einer Entlastung und gleichzeitig optimalen Auslastung der Ladeinfrastruktur führen. Durch Konzepte zur Verknüpfung mit dem Energiesektor oder Kopplung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur können weitere Potenziale gehoben werden.
Die Schwerpunkte des Aufrufes adressieren diese Bedarfe und spiegeln den Beitrag der Elektromobilität und die Vielfalt an innovativen und nachhaltigen Mobilitätslösungen in den Kommunen und Unternehmen wider. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben werden mit bis zu 100.000 Euro (netto) gefördert.
Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2022 für die elektronische Einreichung bzw. am 20. Mai 2022 (Poststempel) für die Einreichung auf dem Postweg.
Hier finden sie weitere Informationen zum Förderaufruf „Elektromobilitätskonzepte“ und können Ihre Projektskizzen einreichen.