Das Förderprogramm bietet zwei Ansätze: Der erste fördert die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen, mit denen Kommunen konkreter in das Thema Elektromobilitätszonen einsteigen können. Hier sind unter anderem Förderungen von bis zu 80 Prozent der Auftragskosten für Projektkonkretisierungen, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen möglich.
Der zweite Ansatz fördert die Umsetzung von konkreten, investiven Maßnahmen, wie der Einrichtung von öffentlicher und nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur oder der Anschaffung von vollelektrischen Sharing-Fahrzeugen. Bei öffentlicher Ladeinfrastruktur sind Förderquoten von bis zu 75 Prozent mit maximal 40.000 Euro pro Ladepunkt möglich. Bei nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur sind es noch bis zu 40 Prozent für Kommunen und Unternehmen.
Bürger:innen mitnehmen
Bei beiden Ansätzen werden gleichermaßen auch begleitende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung gefördert. Dadurch können die Elektromobilitätszonen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort berücksichtigen und ihre Vorteile können einfacher vermittelt werden. Bei diesen Maßnahmen können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, bis maximal 50 Prozent der insgesamt beantragten Fördersumme.
Anträge können bis 15. September 2024 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eingereicht werden. Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm Elektromobilitätszonen finden Sie hier.
Informieren Sie sich!
Mehr Möglichkeiten, wie Kommunen die Förderung nutzen können und wie die Anträge gestellt werden können, erläutern Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung „Nachhaltige Mobilität" im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, und Simon Kaser, Fachreferent für Elektromobilität bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) im Video zur Informationsveranstaltung. Hier gibt es die dazugehörigen Folien.