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Beschaffung sauberer Busse

Kommunen und Verkehrsbetriebe müssen gemäß EU-Vorgaben u. a. ihre Busflotten auf klimaneutrale Antriebe umstellen. Die KEA-BW berät sie dabei mit einer Handreichung.

Die Clean Vehicles Directive (CVD) gibt Kommunen und Verkehrsbetriebe verbindliche Mindestziele für die Beschaffung sauberer bzw. emissionsfreier Fahrzeuge vor. Im Zeitraum zwischen 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025 müssen mindestens 45 Prozent der neu beschafften Fahrzeuge über „saubere“ Antriebe verfügen. Davon muss mindestens die Hälfte emissionsfrei sein. In ihrer Handreichung "Informationen zur Clean Vehicles Directive" erklärt die KEA-BW nicht nur über die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie gibt auch einen kompakten Überblick über aktuell vorhandene Technologielösungen für Fahrzeuge und Infrastruktur sowie über die entsprechenden Förderprogramme. Der Bund hat bereits 600 Millionen Euro für 1.700 klimafreundliche Busse ausgeschüttet.

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