Mit der Personalstellenförderung unterstützt das Land die Kommunen beim Aufbau fehlender personeller Kapazitäten. Die Kommunen werden durch die geförderten Personalstellen in die Lage versetzt, die attraktiven Förderungen von Bund und Land im Bereich nachhaltige Mobilität ideal auszuschöpfen. Gefördert werden Stellen in den folgenden acht Aufgabenfeldern:
- Koordination Rad- und Fußverkehr
- Koordination Elektromobilität
- Management Ladeinfrastruktur
- Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing
- Datenmanagement
- Koordination Mobilität, Klima- und Lärmschutz
- Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2030
- Management Ruhender Verkehr: Parkraumüberwachung und -konzeption
Antragsberechtigt sind u. a.: Kommunen, kommunalen Unternehme wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde oder Regionalverbände.
Höhe der Förderung: Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen. Stellen im Programmteil 8 sind im höheren Dienst einzurichten. Die Stellen werden für 2 Jahre gefördert. Die Pauschalsätze betragen 70.100 Euro pro Jahr im gehobenen Dienst bzw. 78.600 Euro pro Jahr im höheren Dienst.
Antragsfrist: 07.10.2022
Weitere Infos sowie die Förderanträge finden sie auf der Website der KEA-BW.