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Anschubförderung zur Einführung des Mobilitätspasses

Kommunen, die einen Mobilitätspass einführen möchten, erhalten finanzielle Unterstützung vom Land. So sieht die Förderung aus.

Der Mobilitätspass ist ein freiwilliges, kommunales Abgabeninstrument für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg, welches auf Basis einer sogenannten Drittnutzerfinanzierung konzipiert ist. Mit einem Mobilitätspass für Einwohner:innen oder mit einem Mobilitätspass für Kfz-Halter:innen können Kommunen zusätzliche Mittel für den Ausbau des ÖPNV generieren sowie Anreize setzen, das Klima zu schützen und vermehrt vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Wer eine Abgabe bezahlt, erhält dafür in gleicher Höhe ein Mobilitätsguthaben, welches bei dem Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten eingesetzt werden kann.

Bisher gibt es keine bestehenden Erfahrungswerte für die Einführung dieses neuen ÖPNV-Finanzierungsinstrumentes in Kommunen. Deshalb werden Stadtkreise, Landkreise und Große Kreisstädte gefördert, die initiativ voranschreiten. Die pilothaft gewonnenen Erkenntnisse der geförderten Kommunen sollen nach Abschluss des Förderprogramms landesweit zur Verfügung gestellt werden, sodass auch weitere Kommunen, die den Mobilitätspass ebenfalls einführen wollen, profitieren können.

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Projektförderung, die über einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Das Land fördert Kostenarten, die zur Vorbereitung der Einführung des Mobilitätspasses erforderlich sind, unter anderem:

  • Externe Dienstleistungskosten für juristische und fachliche Gutachten und für sonstige Beratungsleistungen
  • Personalkosten
  • Kosten für die Konzeption und Durchführung von Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Investitionskosten für die Entwicklung von technischen Lösungen, zum Beispiel von digitalen Anwendungen wie etwa zur Erhebung und Verwaltung der neuen Abgabe

Wer kann Fördermittel erhalten?

Einen Förderantrag stellen können Stadt- und Landkreise, die Aufgabenträger für den ÖPNV sind, sowie Große Kreisstädte, die Verkehrsleistungen im ÖPNV fördern oder erbringen. Der Antrag kann gemeinsam mit weiteren natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften (beispielsweise mit einer weiteren Kommune oder/und einem Verkehrsbetrieb beziehungsweise einem Verkehrsverbund) als Konsortium gestellt werden.

Das Land fördert 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal eine Million Euro.

  • Stellen Sie für Ihr Vorhaben einen Förderantrag inklusive der dazugehörigen Unterlagen bis zum 16. November 2025 an Poststelle@vm.bwl.de.
  • Nach der Bewilligung des Antrags durch das Ministerium für Verkehr kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich bis 31. Dezember 2027 und wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt.
  • Sie haben Rückfragen zur Förderung? Dann wenden Sie sich bitte an Mobilitaetspass@vm.bwl.de.

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