Auf der Suche nach Lösungen für innerstädtische Logistik wird immer wieder diskutiert, ob Güter auch mit Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs transportiert werden können. Ein neues Sachverständigengutachten der Universität Passau im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums hat sich nun die rechtliche Grundlage im Detail angeschaut.
Insgesamt kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Gütertransport in Bussen und Bahnen grundsätzlich möglich ist, sofern die Sicherheit der Fahrgäste und der Vorrang des Personenverkehrs gewährleistet bleiben. Um einen sicheren Mischbetrieb zu gewährleisten, müssten einige neue Regelungen erlassen werden, zum Beispiel zur Vorrangregelung bei Platzkonflikten oder zum Brandschutz.
Ein Gütertransport in Bussen und in Eisenbahnen des Schienenpersonennahverkehrs ist nach geltender Rechtslage grundsätzlich bereits möglich. Zwar müssen gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen beachtet bzw. Genehmigungen eingeholt werden, möglich ist das nach aktueller Rechtslage aber problemlos, sodass keine grundlegenden Gesetzesanpassungen nötig sind.
Anders sieht es beim Transport von Gütern in Straßenbahnen aus. Angefangen von der Planfeststellung der Betriebsanlagen über die Zulassung der Fahrzeuge bis zu deren Betrieb sind die heutigen Regelungen dazu allein auf die Personenbeförderung zugeschnitten, und es gibt (anders als beim Bus) auch kein nutzbares „Parallelgesetz“, das ergänzende Anwendung finden könnte.
Hier können Sie das Gutachten in ganzer Länge lesen: Sachverständigengutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport von Gütern in Fahrzeugen des ÖPNV oder auf der Infrastruktur des ÖPNV
Das Bundesverkehrsministerium hat dem Gutachten in einer Stellungnahme seine Zustimmung ausgedrückt und kommentiert: „Das veröffentlichte Gutachten gibt Ländern, die eine Rechtsgrundlage für den Transport von Gütern in Straßenbahnen schaffen wollen, hilfreiche Handlungsempfehlungen an.”
