Jetzt beantragen: Verwaltungskostenpauschale

Ab sofort können Organisator:innen von Gemeinschaftsverkehren wie Bürgerbussen und Bürgerrufautos einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten beantragen.

Viele Bürgerbusverkehre und andere ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote sind in den letzten Jahren im ganzen Land entstanden. Mit passgenauen und vor Ort entwickelten Konzepten, kreativen Ideen und viel Engagement ergänzen sie den Bus- und Bahnverkehr dort, wo es keine konventionellen ÖPNV-Angebote gibt.

Seit 2018 unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg diese bürgerschaftlich getragenen Mobilitätsangebote mit dem Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale und unterstreicht so die besondere Bedeutung dieser ehrenamtlich getragenen Verkehrsangebote. Die Betreiber:innen erhalten jährlich pauschal 1500 Euro. Die Liste mit förderfähigen Ausgaben ist lang und reicht von der Öffentlichkeitsarbeit über Kosten für Versicherungen bis hin zu den Ausgaben für Versammlungen.

Ihren Antrag können Sie bis zum 30. April 2023 beim Kompetenznetz ÖPNV der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH einreichen. Weitere Informationen zur Förderung und das Antragsformular finden Sie hier!

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