Förderprogramm On-Demand-Verkehre

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kommunale Aufgabenträger beim Ausbau von On-Demand-Verkehren mit bis zu 2 Millionen Euro.

Bei On-Demand-Verkehren können die Kunden ihre Fahrt – beispielsweise zum nächsten Bahnhof oder der Haltestelle eines Regiobusses – kurzfristig per App, Telefonanruf oder auf einer Website buchen. In der Regel werden sie dann von einem Kleinbus oder einem großen Pkw an einem vorher mitgeteilten Haltepunkt abgeholt und von dort an ihr Ziel gefahren. Diese Art der Verkehrsangebote eignet sich ideal, um räumliche und zeitliche Lücken im ÖPNV-Netz zu schließen. Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Land Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger finanziell bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten.

„Mit On-Demand-Verkehren können wir den ÖPNV auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen. Denn je dünner eine Region besiedelt ist, desto schwieriger ist es, den ÖPNV wirtschaftlich zu betreiben. Ich freue mich, dass wir mit dem neu aufgelegten Programm ein passgenaues Instrument zum Ausbau dieser Verkehre für die Stadt- und Landkreise zur Verfügung stellen.“, so Verkehrsminister Hermann.

Bis zu 2 Mio. Euro für kommunale On-Demand-Vorhaben

Mit dem neuen Programm unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Stadt- und Landkreise mit bis zu 2 Mio. Euro bei der Umsetzung neuer Vorhaben. Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Land Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger finanziell bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten, stellt das Land bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Sofern der Antragssteller Fahrzeuge im weiß-gelben Landesdesign gestaltet, ist ein Zuschuss von bis zu 2 Mio. Euro möglich. Die Stadt- und Landkreise können bis zum 29. September 2023 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen.

Ziel ist es, in Kombination mit vorhandenen Bestandslinien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7.00 Uhr) zu gewährleisten. Dabei wird eine enge Verzahnung mit dem Nahverkehr auf der Schiene oder bestehenden Regiobuslinien angestrebt, um optimale Umsteigezeiten sicherzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen das neue Verkehrsangebot über App, Telefon sowie Internet buchen können.

    Mehr Flexibilität für Antragsteller

    Im Vergleich zur letztjährigen Förderrichtlinie „On-Demand-Verkehre 2022“ wurden einige Anpassungen vorgenommen. Inhaltlich bietet das neue Förderprogramm den Antragsstellern bspw. die Flexibilität, die On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe erweitern zu können. Auch im Hinblick auf die Förderquote und die Fördersumme wurden Anpassungen vorgenommen. Dabei können Aufgabenträger bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebs- und Marketingkosten abrufen. Im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu 20 Prozent der Kosten möglich.

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