

Mit der Einrichtung von On-Demand Verkehren soll mindestens ein überwiegender Teil eines Mittelbereichs erschlossen werden. Dies muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen. Insgesamt stellt das Land 25 Millionen Euro für den Förderaufruf zur Verfügung, mit dem voraussichtlich zehn Vorhaben gefördert werden können.
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderzeitraum je Vorhaben beträgt maximal drei Jahre. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2027. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 Prozent sowie im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 14. Oktober 2022 beim Ministerium für Verkehr einzureichen.
Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Herr Dr. Martin Schiefelbusch von der NVBW unter martin.schiefelbusch@ zur Verfügung. nvbw.de
Förderprogramm inkl. zugehöriger Anlagen und Antragsformblätter: