Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten (Linienbedarfsverkehre nach PBefG §44) finanziell. Mit der Einrichtung dieser Verkehre sollen u. a. Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Dabei müssen die geförderten On-Demand-Verkehre auf ein Ober- oder Mittelzentrum (gem. LEP) ausgerichtet sein. Der Verkehr muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Land Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger finanziell bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten und stellt bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Sofern der Antragssteller Fahrzeuge im weiß-gelben Landesdesign gestaltet, ist ein Zuschuss von bis zu 2 Mio. Euro möglich. Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten.
Die vollständigen Förderanträge können Sie bis zum 27. September 2024 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einreichen.
Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Frau Kreinberger von der NVBW unter magdalena.kreinberger@nvbw.de zur Verfügung.
Förderprogramm inkl. zugehöriger Anlagen und Antragsformblätter:
Weitere Informationen: ÖPNV: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unter dem Drop-Down-Menüpunkt: Förderprogramm „On-Demand Verkehre“