

Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten (Linienbedarfsverkehre nach PBefG §44) finanziell. Mit der Einrichtung dieser Verkehre sollen u. a. Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Dabei müssen die geförderten On-Demand-Verkehre auf ein Ober- oder Mittelzentrum (gem. LEP) ausgerichtet sein. Der Verkehr muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten auf maximal fünf Jahre. Die Verkehre müssen bis spätestens 31.12.2026 den Betrieb aufgenommen haben. Die Förderhöchstsumme beträgt maximal zwei Millionen Euro.
Die vollständigen Förderanträge können Sie bis zum 26. September 2025 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einreichen.
Bei Fragen zum Förderaufruf stehen Ihnen Frau Kreinberger (magdalena.kreinberger@nvbw.de) und Frau Meyer (vanessa.meyer@nvbw.de) von der NVBW zur Verfügung.
Weitere Informationen: ÖPNV: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unter dem Drop-Down-Menüpunkt: Förderprogramm „On-Demand Verkehre“