Nach dem erfolgreichen Start des Deutschlandtickets (49-Euro-Ticket) stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im dritten Förderaufruf bis 2026 140 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ bereit. Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.
„Mit dem Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch einmal deutlich attraktiver: Der ÖPNV wird digitaler, einfacher und kundenfreundlicher. Die ersten Verkaufszahlen zeigen: Das kommt bei den Menschen gut an. Nach dem bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter stärken – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Genau hier setzt der neue Förderaufruf an: Wir fördern innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg in die Praxis finden“, erklärte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
- Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi- und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und
- weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation), die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.
Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte: Förderlinie I „Ländliche Regionen“ und Förderlinie II „Stadtregionen“.
Wer ist antragsberechtigt?
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Wo kann ich meine Projektskizze einreichen?
In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. Der Zugang zum eService-Portal sowie nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Webseite des BALM zu finden: www.balm.bund.de/Förderprogramme-ÖPNV
- Hier können Sie eine PDF-Datei zur Erläuterung des Förderprogramms herunterladen.
Darüber hinaus können Sie sich für die Teilnahme an der Online-Informationsveranstaltung am 30. Mai 2023 von 10 bis 12 Uhr über folgenden Link registrieren.